Kiel: Gericht verurteilt Tönnies-Besetzer zu Schadensersatz

Das Landgericht Kiel hat einen Tierrechtsaktivisten, der sich vor anderthalb Jahren an einer Blockade des Tönnies-Schlachthofs in Kellinghusen beteiligte, zu Schadenersatz in fünfstelligem Bereich verurteilt.

Das Landgericht Kiel hat einen Aktivisten, der im Oktober 2019 in Kellinghusen (Kreis Steinburg) einen Schlachthof der Tönnies-Unternehmensgruppe besetzt hatte, zu Schadenersatz verurteilt. Der Mann soll 16.761 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Darüber hinaus wurde für den Tierrechtler ein zeitlich unbegrenztes Betretungsverbot für das Schlachthof-Areal ausgesprochen. Betritt er das Betriebsgelände dennoch, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine sechsmonatige Haft.

Die Besetzung des Schlachthofs der R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH in Kellinghusen, die zur Tönnies-Unternehmensgruppe gehört, hatte am 21. Oktober 2019 stattgefunden. Etwa dreißig Aktivist*innen der Klimagerechtigkeits- und Tierbefreiungsbewegung beteiligten sich damals an der rund elf Stunden andauernden Besetzung und blockierten die Zufahrt zur Schlachtfabrik. Einige stürmten auf das Dach und entrollten dort ein Transparent.

Am 21. Oktober 2019 besetzten etwa 30 Mitglieder der Gruppe „Tear Down Tönnies” den Schlachthof der R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH im schleswig-holsteinischen Kellunghusen, die zur Tönnies-Unternehmensgruppe gehört. Zunächst wurde die Zufahrt zur Schlachtfabrik blockiert, während einige Aktivist*innen auf das Dach stürmten und ein Transparent entrollten. Der Beklagte kettete sich derweil mit anderen am Tor einer Laderampe an. Nach elf Stunden wurde die Besetzung aufgelöst.

Der milliardenschwere Konzern Tönnies verklagte den Aktivisten gesamtschuldnerisch auf Schadenersatz, weil der Betriebsablauf auch durch ihn massiv gestört gewesen sei und mehrere Lieferanten ihre Schweine nicht hätten abladen können. Der Tierrechtler berief sich vor Gericht auf das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht. Der Protest habe sich nicht speziell gegen Thomsen und Tönnies, sondern das gesamte System gerichtet. Zudem hätte der Betrieb über andere Rampen abgewickelt werden können. Tönnies gab an, dass durch die Aktion ein Schaden von knapp 40.000 Euro entstanden sei, wovon gut die Hälfte auf „entgangenen Gewinn” entfielen.

Das Gericht entschied bereits am 25. Februar 2021 über den Fall. Das überregionale Bündnis „Gemeinsam gegen die Tierindustrie” kritisierte, das Landgericht Kiel schlage sich in der Auseinandersetzung um die Schlachthofblockade in Kellinghusen auf die Seite des Tönnies-Konzerns. „Die Entscheidung des Kieler Gerichts ist weder das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen noch der Proteste gegen den Tönnies-Konzern”, so das Bündnis. Die Betroffenen kündigten an, „in jedem Fall” in Berufung zu gehen.