IS-Frauen und Kinder an USA übergeben
Die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens hat zwei Frauen und sechs Kinder aus dem zerschlagenen IS an die USA übergeben.
Die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens hat zwei Frauen und sechs Kinder aus dem zerschlagenen IS an die USA übergeben.
Die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat zwei Frauen und sechs Kinder mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft an die USA übergeben. Zur Rückführung der Frauen und Kinder aus dem zerschlagenen „Islamischen Staat“ (IS) sei es auf Ersuchen der USA gekommen, erklärte Kemal Akif, Sprecher des Büros für auswärtige Angelegenheiten, am Mittwoch. Auch die Amerikanerinnen hätten den Wunsch geäußert, in die USA zurückzukehren, sagte Akif.
Die nordostsyrische Autonomieverwaltung fordert seit Monaten die Herkunftsstaaten der gefangenen IS-Dschihadisten zur Rückführung auf. Im Herbst wurde eine Anzahl von ca. 800 ausländischen IS-Gefangenen in Nordsyrien genannt, dazu kamen weit über tausend Frauen und Kinder. Mit der Zerschlagung des sogenannten IS in Syrien haben sich Zehntausende IS-Mitglieder den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) ergeben. Die meisten stammen nicht aus Syrien und stellen weiterhin ein erhebliches Gefahrenpotential dar.
Die Selbstverwaltung hat in den letzten Wochen bereits mehrere ausländische Frauen und Kinder an ihre Herkunftsstaaten übergeben. Zuletzt wurden am Montag fünf Kinder mit norwegischer Staatsbürgerschaft in die Obhut der norwegischen Regierung übergeben. Zuvor ist von Kristian Netland als Vertreter des norwegischen Außenministeriums und Abdulkarim Omar, dem Ko-Vorsitzenden der außenpolitischen Vertretung von Nord- und Ostsyrien, ein Rückführungsabkommen unterzeichnet worden.
Rückführung von IS-Waisen nach Deutschland?
Auch die Bundesregierung hat sich nach monatelangem Aussitzen erstmals bereit erklärt, Kinder von IS-Angehörigen nach Deutschland zurückzuholen. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung erklärte das Auswärtige Amt dies im Rahmen eines derzeit laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.
Das Auswärtige Amt reagierte mit der Erklärung auf die Klage der Großeltern zweier minderjähriger Waisenkinder, die sich derzeit im Flüchtlingslager Hol im Kanton Hesekê aufhalten. Ihre Mutter soll bei den Kämpfen um die letzte IS-Bastion al-Bagouz ums Leben gekommen sein.
Bisher hatte das Auswärtige Amt die eigene Untätigkeit mit fehlenden Möglichkeiten zur konsularischen Betreuung auf syrischem Boden gerechtfertigt. In dem Verfahren in Berlin erklärte es nun, weiterhin nicht „unmittelbar tätig werden“ zu können, sich aber bereits seit Monaten um eine Lösung mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen zu bemühen.
Internationales Treffen zu IS-Sondertribunal
In Schweden trafen sich am Montag Vertreter*innen verschiedener europäischer Staaten und Institutionen, um über den Umgang mit IS-Mitgliedern zu beraten. Schwedens Innenminister Mikael Damberg plädierte für ein internationales Sondertribunal für IS-Terroristen europäischer Herkunft, das die Verdächtigen in der früheren Kriegsregion zur Verantwortung ziehen soll.