800 Islamisten aus 46 Ländern in Rojava inhaftiert
In Rojava befinden sich 800 Mitglieder des IS und anderer dschihadistischer Milizen aus 46 Ländern im Gefängnis. Die Herkunftsstaaten verweigern sich einer Rückführung.
In Rojava befinden sich 800 Mitglieder des IS und anderer dschihadistischer Milizen aus 46 Ländern im Gefängnis. Die Herkunftsstaaten verweigern sich einer Rückführung.
Seit Jahren kämpfen die Selbstverteidigungskräfte YPG und YPJ und weitere bewaffnete Einheiten unter dem Dach der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) nicht nur gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS), sondern auch gegen al-Nusra, al-Qaida und Dutzende weitere dschihadistische Gruppierungen. In diesem Kampf sind ungefähr 16.000 Dschihadisten getötet worden. Knapp 800 Dschihadisten haben sich den QSD ergeben oder sind gefangen genommen worden.
Dr. Abdulkarim Omar ist Ko-Vorsitzender des Rates für auswärtige Angelegenheiten im nordsyrischen Kanton Cizîrê. Gegenüber ANF äußerte er sich zu den aus 46 verschiedenen Ländern stammenden Dschihadisten, die sich in Rojava in Gefangenschaft befinden. Der Rat für auswärtige Angelegenheit hat sich mit vielen Herkunftsstaaten in Verbindung gesetzt, um eine Rückführung der gefangenen Milizionäre zu erwirken.
„Bei der Befreiung von Rojava und Nordsyrien sind knapp 800 Dschihadisten von den QSD gefangen genommen worden. Diese Dschihadisten stammen aus 46 verschiedenen Herkunftsländern. Außerdem leben zurzeit 584 Frauen und 1248 Kinder in Camps. Diese Kinder sind vom IS erzogen worden. Sie brauchen eine neue Erziehung, die wir nicht leisten können. Aus diesem Grund rufen wir die internationale Gemeinschaft dazu auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wir haben unser Land unter großen Opfern von den Dschihadisten befreit. Jetzt müssen die Herkunftsstaaten die in unserer Gefangenschaft befindlichen Milizionäre und ihre Familien übernehmen. Sie fallen unter die ethische und juristische Verantwortung ihrer Herkunftsstaaten“, erklärte Omar.
In Nordsyrien können die Dschihadisten nicht vor Gericht gestellt werden, betonte Omar: „Jedes Land muss seine eigenen Bürger vor Gericht stellen, oder sie müssen vor einem internationalen Gericht angeklagt werden. Wenn die internationalen Institutionen ihrer Verantwortung nicht nachkommen, müssen wir selbst eine Entscheidung treffen. Ich wiederhole noch einmal, dass wir diese Dschihadisten nicht weiter bei uns behalten werden.“
Nach Angaben von Abdulkarim Omar hat Russland bisher 50 Frauen aus dem Gefolge des getöteten georgischen IS-Kommandanten Abu Omar al-Schischani zurückgeführt. „Indonesien hat drei seiner Bürger übernommen, Saudi-Arabien zwei Frauen und drei Kinder. Die YPJ haben eine Frau und ihre vier Kinder den USA übergeben. Wir haben uns mit Dänemark, Belgien und Holland in Verbindung gesetzt, aber immer noch keine Antwort erhalten“, so Omar.
Mit kanadischen Vertretern haben Gespräche über eine Rückführung in Südkurdistan stattgefunden, teilt Omar mit: „Es sind Vorbereitungen für die juristischen Abläufe getroffen worden, aber seit drei oder vier Monaten bewegt sich nichts mehr. Uns liegen keine Informationen darüber vor, warum Kanada nicht antwortet.“
Todesstrafe gesetzlich nicht vorgesehen
„Einige Länder sagen uns, wir sollten ihre Staatsangehörigen vor Gericht stellen. Andere sagen, wir sollten sie töten. Wir können uns ihrer jedoch nicht auf diese Weise entledigen, weil es in unseren Gesetzen keine Todesstrafe gibt. Außerdem gibt es noch die Frauen und Kinder, die wir in Camps untergebracht haben. Sie sind nicht im Gefängnis, nur die Dschihadisten.“