Frankreich hat beschlossen, die Rückführung von Anhängerinnen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), die in Lagern in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien (AANES) interniert sind, einzustellen. Grund für die Entscheidung sei die fehlende Bereitschaft in der Region verbliebener Frauen, in ihr Heimatland zurückzukehren, sagte eine diplomatische Quelle am Freitag der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Die französische Regierung hat seit der Zerschlagung der Territorialherrschaft des IS in Syrien 2019 mindestens 169 Kinder und 57 Frauen mit französischer Staatsbürgerschaft aus verschiedenen Auffanglagern in der AANES zurückgeholt. Die letzte Repatriierung fand Anfang der Woche statt. Insgesamt zehn IS-Anhängerinnen und 25 Kinder wurden von der Autonomieverwaltung an eine Delegation des französischen Außenministeriums übergeben. Es handelte sich um die vierte Rückholungsaktion Frankreichs in diesem Jahr.
Damit verbleiben noch rund 80 erwachsene IS-Anhängerinnen sowie ihre Kinder in verschiedenen Lagern in der AANES. Sie hätten den expliziten Wunsch geäußert, in Syrien zu verbleiben. Es handelt sich um besonders radikalisierte Ehepartnerinnen von IS-Dschihadisten, die entweder im Zuge von Anti-IS-Offensiven getötet wurden oder in Nordostsyrien in Haft sind. „Die französische Regierung kann Personen, die sich im Ausland aufhalten, nicht zwangsweise zurückführen. Das gilt auch für ihre Kinder“, erklärte die anonyme Quelle der AFP. Dennoch seien Rückführungen nicht gänzlich ausgeschlossen.
Kanada holt zwei Frauen und drei Kinder zurück
Ebenfalls in dieser Woche hat Kanada zwei IS-Anhängerinnen und drei Kinder aus der AANES repatriiert. Die Rückführung der IS-Anhängerinnen und ihrer Kinder nach Kanada war von Angehörigen eingeklagt worden. Anfang des Jahres hatte das kanadische Bundesgericht die Regierung dann angewiesen, insgesamt 23 Männer, Frauen und Kinder, die seit 2019 in Gefängnissen oder Internierungslagern in Nordostsyrien sitzen, zurückzuholen.
Neben Bürgerinnen und Bürgern des Landes befanden sich unter ihnen auch Frauen, die nicht selbst die kanadische Staatsbürgerschaft besitzen, dafür aber ihre Kinder. Im April waren daraufhin vier Frauen und zehn Kinder nach Kanada ausgeflogen worden. Die nun zurückgeführten IS-Anhängerinnen hätten auch in der Maschine sitzen sollen, waren aber nicht am vereinbarten Treffpunkt erschienen.
Im Fall von vier inhaftieren IS-Dschihadisten mit kanadischem Pass, deren Repatriierung ebenfalls per Gerichtsbeschluss angeordnet worden war – unter ihnen befindet sich auch der als „Jihadi Jack“ bekannte Islamist Jack Abraham Letts – gibt es noch Streitfragen zwischen Kanadas politischer Führung und Justiz, die eine Rückführung bisher unmöglich machten. Im Februar hatte die Regierung das Urteil des Bundesgerichts angefochten. Ein Berufungsverfahren ist weiter anhängig.