Terrorermittlungen gegen kurdischen Journalisten

Mit Mazlum Engindeniz sieht sich erneut ein Korrespondent der kurdischen Nachrichtenagentur Mezopotamya dem Vorwurf der Terrorpropaganda ausgesetzt. Grundlage des Ermittlungsverfahrens sind Nachrichtenbeiträge mit Bezug auf Abdullah Öcalan.

Die Oberstaatsanwaltschaft in Gever (tr. Yüksekova) hat ein Ermittlungsverfahren gegen den kurdischen Journalisten Mazlum Engindeniz eingeleitet. Grundlage seien Vorwürfe der Propaganda für eine Terrororganisation, teilte sein Verteidiger Sercan Korkmaz mit. Engindeniz ist Korrespondent der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). Es gibt kaum ein Mitglied der Belegschaft, das sich noch nicht mit gleichen Beschuldigungen auseinandersetzen musste.

Konkreter Vorwurf im Fall von Engindeniz: Die Verbreitung von Nachrichtenbeiträgen seiner Agentur im Netz, die strafrechtlich zu ahnden seien. Da sich der Journalist derzeit in Istanbul aufhält, suchte er am Montag in Begleitung seines Rechtsanwalts die Bezirkspolizeidirektion in Şişli auf. Zuvor sei Engindeniz von der Staatsanwaltschaft Yüksekova telefonisch vorgeladen worden.

Im polizeilichen Verhör wurden seinem Mandanten mehrere Artikel von MA im Zusammenhang mit Abdullah Öcalan vorgehalten, sagt Sercan Korkmaz. Unter anderem gehe es dabei um einen Beitrag zu einem Wandbild mit dem Konterfei des kurdischen Vordenkers, der sich seit seiner völkerrechtswidrigen Verschleppung aus Kenia in die Türkei im Jahr 1999 in politischer Geiselhaft im Inselgefängnis Imrali befindet. Ein anderer Artikel, der von Engindeniz „rechtswidriger Weise“ auf Twitter verbreitet worden sein soll, befasste sich mit dem Abschottungssystem auf Imrali. Öcalan unterliegt in Haft einer totalen Isolation. Der letzte Kontakt zu ihm war ein Telefongespräch mit seinem Bruder im März des vergangenen Jahres, das nach wenigen Minuten unterbrochen wurde. Mit seinem Rechtsbeistand von der Istanbuler Kanzlei Asrin hatte Öcalan zuletzt im August 2019 Kontakt.

Ob Anklage gegen Mazlum Engindeniz erhoben oder das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, darüber wird die Staatsanwaltschaft erst nach Übermittlung des Aussageprotokolls seiner polizeilichen Vernehmung entscheiden. Mit der Entscheidung wird in den kommenden Wochen gerechnet.