Seit Oktober 2022 ist die kurdische Journalistin Derya Ren im Gefängnis. Als Grundlage für ihre Inhaftierung hielt ein inzwischen rechtskräftig gewordenes Urteil über etwas mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe wegen vermeintlicher Unterstützung einer „Terrororganisation“ her. Damals arbeitete Ren für die feministische Frauennachrichtenagentur JinNews. Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Journalistin.
In der Türkei können Strafgefangene mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren unter gewissen Umständen schon nach einem Drittel der verbüßten Haftzeit eine Entlassung unter Auflagen beantragen. Einen entsprechenden Antrag hatte Ren erstmals im August vergangenen Jahres gestellt. Damals verweigerte das zuständige Gericht in Amed (tr. Diyarbakır) eine vorzeitige Freilassung, weil Ren sich weigerte, in eine Zelle von nicht-politischen Gefangenen zu wechseln. Dieses Verhalten zeige „eindeutig die mangelnde Schuldeinsicht und fehlende Reue“ der Journalistin, hieß es zur Begründung der Entscheidung.
Eine ähnliche Entscheidung hat nun auch der Kontrollausschuss der Frauenvollzugsanstalt Diyarbakır hinsichtlich eines weiteren Haftentlassungsantrags von Ren getroffen. Sie hätte sich „regelwidrig“ verhalten und sei deshalb mit einer Disziplinarstrafe belegt worden, erklärte das Gremium, das sich aus Strafvollzugspersonal zusammensetzt – und damit gravierende juristische Befugnisse übernimmt. „Angesichts einer fehlenden positiven Sozialprognose kommt eine für den 6. Mai vorgesehene Entlassung nicht in Betracht“, so der Kontrollausschuss. Rens Verteidigung hat angekündigt, die Entscheidung bei Gericht anzufechten.