Bunkerstrafe für Journalistin Derya Ren

Die im Frauengefängnis in Amed inhaftierte Journalistin Derya Ren ist mit einer Bunkerstrafe belegt worden. Grund dafür ist eine verweigerte Nacktdurchsuchung.

Die kurdische Journalistin Derya Ren ist vom Disziplinarausschuss der Frauenvollzugsanstalt in Amed (tr. Diyarbakır) mit einer dreitägigen Bunkerstrafe belegt worden. Der Korrespondentin der Frauennachrichtenagentur JinNews wird Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen.

Hintergrund der sogenannten Disziplinarmaßnahme ist eine verweigerte Leibesvisitation. Die seit vergangenem Oktober aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung inhaftierte Journalistin sollte nach ihrer Überstellung ins Gefängnis zu einer gewaltsamen Nacktdurchsuchung gezwungen werden. Weil Ren sich weigerte, sich der entwürdigenden Behandlung zu unterziehen und massiv zur Wehr setzte, wurde sie nach Auskunft ihrer Anwältin Gülistan Ataş von fünf Wachleuten geschlagen, beschimpft und an den Haaren über den Boden geschleift.

Zwar hatte Ren juristische Schritte gegen das Vollzugspersonal unternommen und Anzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet. Doch statt die Beamten zu bestrafen, wurde das Opfer sanktioniert. Ataş hat derweil angekündigt, juristische Konsequenzen gegen das Vorgehen der Vollzugsleitung zu prüfen.

Das Thema Nacktdurchsuchungen

Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) können Leibesvisitationen in bestimmten Fällen notwendig sein, etwa um die Sicherheit in einem Gefängnis zu gewährleisten oder Unruhen vorzubeugen. Sie müssten jedoch in angemessener Weise durchgeführt werden. Verhalten, das darauf abzielt, Häftlinge zu demütigen oder Minderwertigkeitsgefühle auszulösen, zeugten von einem Mangel an Respekt für deren Menschenwürde und stellten eine erniedrigende Behandlung dar. Der EGMR hatte bereits 2016 einen Fall von einer Nacktdurchsuchung in der Türkei als Rechtsverletzung verurteilt. Dies hielt das Regime in Ankara allerdings nicht davon ab, diese Praxis fortzusetzen. Zivilrechtliche Organisationen in der Türkei, darunter Rechtsanwaltskammern, stufen Nacktdurchsuchungen von Gefangenen nach dem Transport von einem Gefängnis in ein anderes als menschenrechtswidrig und Folterpraxis ein.