Der Fall des kurz nach der Jahreswende in der südtürkischen Küstenprovinz Antalya verhafteten Journalisten Mehmet Aslan ist wegen örtlicher Unzuständigkeit nach Istanbul verwiesen worden. Die 24. Schwurgerichtskammer Istanbul hat die Anklageschrift gegen den Korrespondenten der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) bereits angenommen. Der Prozess wird am 26. Mai eröffnet. Aslan werden „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation” im Zusammenhang mit der PKK und die Verbreitung „provokativer Meldungen” vorgeworfen. Ihm droht eine langjährige Gefängnisstrafe.
Behörde kriminalisiert Betreuung von Abonnenten
Die Anklageschrift gegen Aslan, der seit dem 9. Januar im L-Typ-Gefängnis Antalya inhaftiert ist, liest sich wie eine Bankrotterklärung der Pressefreiheit in der Türkei. Als Beweise gegen den Journalisten werden unter anderem die Betreuung der Agentur-Abonnenten, Nachrichten über den Hungerstreik politischer Gefangener gegen die völlige Entrechtung in türkischen Gefängnissen und die Verwendung von „der PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan“ angeführt. Dass Aslan in einem Telefonat mit dem Angehörigen eines Gefangenen das Wort „Exil“ verwendet haben soll und „Informationen über Häftlinge gesammelt und diese an die Presse der Terrororganisation weitergeben und damit dafür gesorgt, dass provokative Meldungen verbreitet werden“, sei ebenfalls ein „deutlicher Hinweis” auf seine Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“.
ANF-Berichterstattung Beweis für PKK-Mitgliedschaft
Die Berichterstattung von ANF über Aslans Festnahme wird von der Staatsanwaltschaft ebenfalls als Beweis gegen ihn aufgeführt. Auch sämtliche Nachrichten, die aus der Feder des Journalisten stammen, werden als Straftaten eingeordnet.