Die Staatsanwaltschaft in Riha (tr. Urfa) hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalistin Ceylan Şahinli von der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) eingeleitet. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz. Şahinli soll demnach in den kommenden Tagen bei der Sicherheitsabteilung der Polizei eine Aussage machen.
Konkret geht es um eine Rede, die Şahinli einen Tag vor Heiligabend im vergangenen Jahr an der Grenze zwischen Pirsûs (Suruç) und Kobanê gehalten hatte. Darin erinnerte sie an ihre getöteten Kolleg:innen Nazım Daştan und Cihan Bilgin, die nur wenige Tage zuvor bei einem gezielten Drohnenangriff der türkischen Armee in der Nähe des Tişrîn-Damms in Nordsyrien ermordet worden waren. Die beiden Journalist:innen waren dort im Einsatz, um Angriffe türkischer Besatzungstruppen und verbündeter Dschihadisten auf die Euphrat-Front zu dokumentieren.
Nicht nur Şahinli ist von den Ermittlungen betroffen: Auch gegen den damaligen Ko-Vorsitzenden des Provinzverbands der Partei DBP in Amed (Diyarbakır), Mehmet Şirin Gürbüz, sowie gegen Bekir Benek, ein Lokalpolitiker der DEM in Riha, wurde ein Verfahren eingeleitet – ebenfalls wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.
Die MA-Redaktion verurteilte das Vorgehen scharf. Das Verfahren sei ein weiteres Beispiel für die systematische Kriminalisierung kritischer Stimmen in der Türkei, insbesondere wenn es um kurdische Themen oder die Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen geht. Journalist:innen, die sich mit solchen Inhalten beschäftigen, sehen sich immer wieder strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Derzeit befinden sich mindestens 34 Medienschaffende in der Türkei aufgrund ihrer Arbeit im Gefängnis (Stand 30. Juni).