Journalist Dindar Karataş freigelassen
In der ersten Verhandlung im Prozess gegen den MA-Korrespondenten Dindar Karataş hat das Gericht die Haftentlassung des Angeklagten angeordnet. Der kurdische Journalist war seit drei Monaten im Gefängnis.
In der ersten Verhandlung im Prozess gegen den MA-Korrespondenten Dindar Karataş hat das Gericht die Haftentlassung des Angeklagten angeordnet. Der kurdische Journalist war seit drei Monaten im Gefängnis.
In der ersten Hauptverhandlung im Prozess gegen den kurdischen Journalisten Dindar Karataş hat das Strafgericht Erzurum (ku. Erzîrom) die Freilassung angeordnet. Der Korrespondent der Nachrichtenagentur MA ist im November in Wan verhaftet worden. Der Prozess gegen ihn wird fortgesetzt, ihm drohen 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation.
Der Angeklagte selbst konnte an der Verhandlung nur über eine Videoschaltung aus der Gefängnis in Erzîrom teilnehmen. Die Verhandlung wurde von Kolleginnen und Kollegen des Journalisten beobachtet, darunter Dicle Müftüoğlu und Zeynel Abidin Bulut vom Journalistenverein Dicle-Firat (DFG) und der Sprecherin der Journalistinnenplattform Mesopotamiens, Ayşe Güney.
Karataş erklärte zu seiner Verteidigung, dass alle ihm vorgeworfenen Tätigkeiten im Rahmen seines Berufs als Journalist stattgefunden haben. In der Anklageschrift finde sich kein Beweis, dass er im Auftrag einer Organisation gehandelt habe. Er forderte seine Entlassung aus der Haft und einen Freispruch.
Das Gericht ordnete die Haftentlassung und ein Auslandsverbot an. Die Verhandlung wird am 27. Mai fortgesetzt.
Dindar Karataş mit Kolleg*innen nach der Freilassung
Textbausteine in der Anklageschrift
Die ersten drei Seiten der Anklageschrift bestehen aus den üblichen Textbausteinen der Staatsanwaltschaft zum „KCK-Pressekomitee“. Auf den nächsten 14 Seiten wird aufgeführt, welche Artikel des Journalisten veröffentlicht wurden und mit wem er bei seiner Recherche telefoniert hat.
Einer der als Straftatbestand aufgeführten Artikel ist als Übersetzung vor einem Jahr auch bei ANF.deutsch erschienen. Hintergrund ist der Mord an dem Zivilisten Murat Kaya. Der Kurde aus dem Dorf Mûşîyan (Soğukpınar) in der Provinz Agirî (Ağrı) war am 6. Dezember 2019 nach einem Gefecht zwischen der Guerilla und dem türkischen Militär von einem Soldaten angeschossen worden. Einen Tag später erlag Kaya in einem Krankenhaus seinen Verletzungen. Den Vorfall aufgedeckt hatte Dindar Karataş.
Ein weiterer kriminalisierter Artikel behandelt die Misshandlung eines Zivilisten durch türkische Polizisten in Erzîrom. Dort war im Februar im Landkreis Bêraqdar (auch Qereyazî, türkisch: Karayazı) die Wohnung von Irfan Arslan gestürmt worden. Im Zuge der Razzia wurden dem Mann von Polizisten zwei Rippen gebrochen, außerdem erlitt er diverse Schnittverletzungen im Gesicht und am Kopf.