Haftbefehle gegen Journalist:innen aufgehoben

Sieben kritische Journalist:innen, die kurz vor Weihnachten in Istanbul nach einem Protest gegen die Tötung zweier Kolleg:innen durch eine türkische Drohne wegen „Terrorpropaganda“ verhaftet worden waren, wurden aus der U-Haft entlassen.

Anklage wegen Protest gegen Drohnenmorde angenommen

In der Türkei sind sieben kritische Journalist:innen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Auch zwei DEM-Politiker kamen frei. Sie waren kurz vor Weihnachten in Istanbul unter anderem wegen des Verdachts der „Propaganda für eine Terrororganisation“ verhaftet worden. Der Vorwurf steht im Zusammenhang mit einem Protest gegen die Tötung von zwei kurdischen Journalist:innen in Nord- und Ostsyrien.

Nazım Daştan und Cihan Bilgin waren am 19. Dezember bei einem gezielten Drohnenangriff der Türkei in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien getötet worden. Die beiden Journalist:innen arbeiteten seit vielen Jahren für kurdische Medien und berichteten zuletzt von der Front am Euphrat über die Angriffe der türkischen Armee und ihrer Proxytruppe SNA auf das selbstverwaltete Rojava.

Abgabe von Presseerklärung gewaltsam unterbunden

Zwei Tage nach dem tödlichen Drohnenangriff hatten die Journalistenvereinigung Dicle-Firat (DFG), der Verein der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG) und die Pressegewerkschaft DISK Basın-İş in Istanbul eine öffentliche Presseerklärung einberufen, um gegen die Ermordung ihrer Kolleg:innen zu protestieren. Anti-Aufruhr-Einheiten der Polizei hatten die Abgabe des Statements jedoch gewaltsam unterbunden und insgesamt 59 Personen festgenommen. Gegen neun von ihnen erging später Haftbefehl.

„Die freie Presse lässt sich nicht zum Schweigen bringen“ sagte der Journalist Osman Akın nach seiner Freilassung vor dem Marmara-Gefängnis in Silivri. Er und seine Kolleg:innen wurden vor der berüchtigten Haftanstalt mit Blumen empfangen. © MA

Bei den verhafteten Medienschaffenden handelt es sich um die freiberuflich arbeitenden Journalist:innen Gülistan Dursun und Hayri Tunç; Enes Sezgin, Osman Akın und Can Papila von der Zeitung „Yeni Yaşam“; Pınar Gayıp von der Nachrichtenagentur Etha sowie Serpil Ünal von der Zeitung „Mücadele Birliği“. Sie konnten am späten Freitagabend das Marmara-Gefängnis entlassen, ebenso die DEM-Aktivisten Haci Ugiş und Imam Şenol. Zuvor hatte ein Strafgericht in Istanbul die Haftbefehle aufgehoben.

Meldeauflagen und Ausreiseverbot

Laut DFG soll das Verfahren am 11. April an der 24. Kammer für schwere Straftaten beginnen. Die Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul sei am Montag angenommen worden, teilte die NGO mit. Neben dem Verdacht auf Terrorpropaganda gehe es darin auch um die Vorwürfe, eine illegale Versammlung organisiert und Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben. Gegen die Betroffenen wurden juristische Meldeauflagen verhängt, außerdem ist ein Ausreiseverbot in Kraft.