Repression gegen kurdische Medien
Sechs der insgesamt neun am Dienstag in der Türkei festgenommenen Journalist:innen sind nach staatsanwaltschaftlichem Verhör freigelassen worden. Gegen die MA-Korrespondent:innen Esra Solin Dal und Mehmet Aslan sowie gegen Erdoğan Alayumat wurde von der Istanbuler Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragt, offenbar wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Die konkrete Begründung ist unbekannt, weil die Verteidigung keinen Einblick in die Akte bekommt. Wie die Anwält:innen berichteten, verweigert die Staatsanwaltschaft den Zugang zum Haftantrag mit Verweis auf eine Geheimhaltungsverfügung. Im Verhör wurden die Journalist:innen zu ihrer Berichterstattung, abgehörten Telefongesprächen mit Informationsquellen und Beiträgen in virtuellen Netzwerken befragt.
Bei den Freigelassenen handelt es sich um Enes Sezgin von der Tageszeitung Yeni Yaşam, die Medienschaffenden Saliha Aras, Yeşim Alıcı, Beste Argat Balcı und Şirin Ermiş sowie Doğan Kaynak, früherer Mitarbeiter der Agentur MA, der in Riha (tr. Urfa) festgenommen worden war und nach einer Videoanhörung auf freien Fuß gesetzt wurde. Die übrigen fünf Journalist:innen wurden vor dem Justizgebäude Çağlayan in Istanbul mit dem Ruf „Die freie Presse kann nicht zum Schweigen gebracht werden“ begrüßt. Sie wurden von Vertreter:innen der Journalistenvereinigung Dicle-Firat (DFG), Mesopotamischen Vereins für Journalistinnen (MGK), der HDK-Sprecherin Esengül Demir und Politiker:innen der DEM-Partei empfangen.
Saliha Demir, die für die Zeitung Yeni Yaşam arbeitet, wies nach ihrer Freilassung darauf hin, dass die Festnahmen nach dem Tag des kurdischen Journalismus erfolgt sind. „Die bestehende Regierung sollte wissen, dass die Einschüchterungsversuche gegen die freie Presse keinen Sinn haben“, sagte die Journalistin. Rechtsanwalt Ferdi Yaman erklärte, dass die mehrtägige Polizeihaft aufgrund der journalistischen Arbeit der Betroffenen angeordnet wurde.