DFG: 98 Journalisten in der Türkei im Gefängnis

Laut eines aktuellen Berichts des Journalistenvereins DFG befinden sich 98 Medienschaffende in der Türkei im Gefängnis. Mit der Neuregelung zur Kontrolle sozialer Netzwerke wird die Meinungsfreiheit drastisch beschnitten.

Der Journalistenverein Dicle-Firat (Dicle Fırat Gazeteciler Derneği) hat einen Bericht zur Pressefreiheit in der Türkei im Monat Juli veröffentlicht.

Demnach haben die Rechtsverletzungen gleich am 1. Juli mit einem von der Medienkontrollbehörde RTÜK verhängten fünftägigen Sendeverbot für die Fernsehkanäle Tele 1 und Halk TV begonnen. Laut DFG standen im Juli über sechzig Journalistinnen und Journalisten vor Gericht. Die Journalistinnen Ayşe Güney, Sprecherin der Journalistinnenplattform Mesopotamien und Redakteurin der Frauennachrichtenagentur JinNews, und Sibel Hürtaş von Arti TV wurden festgenommen. Mehrere Korrespondent*innen wurden bei der Arbeit angegriffen, Nachrichtenseiten wurden blockiert. Außerdem wurde Journalist*innen der Zutritt zu Gefängnissen verwehrt, in denen Rechtsverletzungen stattgefunden haben.

Zensurgesetz gegen digitale Netzwerke

Der Verein macht auch auf die vom Parlament verabschiedete Neuregelung zur Kontrolle sozialer Netzwerke in der Türkei aufmerksam. Das Zensurgesetz sieht vor, dass Dienste wie Facebook und Twitter einen Vertreter in der Türkei haben und die Daten ihrer türkischen Nutzer auf Servern im Land speichern müssen. Damit soll die Verfolgung regimekritischer Kommentare gewährleistet werden. Weiterhin sollen dem Gesetz zufolge Betreiber der Netzwerke innerhalb von 24 Stunden den Zensuranordnungen türkischer Gerichte nachkommen. Der DGF sieht darin eine drastische Beschneidung der „Gedanken- und Ausdrucksfreiheit von Millionen Menschen“.

98 Medienschaffende im Gefängnis

Laut DGF-Bericht befinden sich weiterhin 98 Journalist*innen im Gefängnis. Im Juli wurden zwei Journalistinnen festgenommen, drei Journalist*innen wurden tätlich angegriffen. Bei zwei Vorfällen wurden Journalist*innen daran gehindert, für ihre Berichterstattung zu recherchieren. Gegen vier Journalist*innen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, drei Journalist*innen wurden angeklagt, einer wurde verurteilt, 64 standen vor Gericht. Einer Zeitung wurde für fünf Tage verboten, Anzeigen und Reklame zu veröffentlichen. Die Medienkontrollbehörde RTÜK verhängte Strafen gegen zwei TV-Sender und blockierte acht Nachrichtenseiten und 124 URL-Adressen im Internet.