Deniz Yücel, ehemaliger Türkei-Korrespondent der Zeitung „Die Welt“, ist in Istanbul wegen „Propaganda für die PKK“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen verurteilt worden. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde der Journalist freigesprochen, dafür erging eine neue Anzeige wegen „Präsidentenbeleidigung“ aufgrund von zwei Artikeln aus dem Jahr 2016.
Bei der Urteilsverkündung in dem seit zwei Jahren laufenden Verfahren war Yücel selbst nicht anwesend. Er wurde von seinem Rechtsanwalt Veysel Ok vertreten. Der Prozess wurde vom deutsche Konsulat und dem Türkei-Vertreter von „Journalisten ohne Grenzen“, Erol Önderoğlu, beobachtet.
Die Staatsanwaltschaft wiederholte ihr Plädoyer vom vergangenen Februar, in dem bis zu 16 Jahren Haftstrafe gefordert wurden.
Deniz Yücel hat die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft und war ein Jahr ohne Anklage in der Türkei im Gefängnis. Am 16. Februar 2018 wurde er aus der Haft entlassen und konnte nach Deutschland zurückkehren. Einen Tag zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim gesprochen. Merkel hatte dazu geäußert, dass der Fall Yücel „eine besondere Dringlichkeit“ habe und sie auf ein baldiges Verfahren hoffe.
Yücel hat 2015 für „Die Welt“ ein Interview mit Cemil Bayik, dem Ko-Vorsitzenden der KCK, geführt.