Die Generalstaatsanwaltschaft von Erzurum (Erzîrom) hat Beschwerde gegen die Freilassung der kurdischen Journalistin Seda Taşkın eingelegt. Taşkın, eine Korrespondentin der Nachrichtenagentur Mezopotamya Ajansı (MA), wurde im Oktober 2018 wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung” und „Terrorpropaganda“ zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Als Beweismittel wurden in der Anklageschrift Telefongespräche, von Seda Taşkın verfasste Artikel und Beiträge in den sozialen Medien aufgeführt. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft wurde sie im Januar entlassen. Schon damals legte die Staatsanwaltschaft Einspruch ein, was dazu führte, dass die Journalistin am 22. Januar in Ankara erneut verhaftet wurde. Im März wurde sie schließlich wieder entlassen.
In ihrem Berufungsverfahren verurteilte das Gericht in Erzîrom Seda Taşkın am 15. Mai zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde ausgesetzt. Von dem Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sprach sie das Gericht frei. Dagegen hat die zuständige Generalstaatsanwaltschaft nun widersprochen. Mit ihrer journalistischen Tätigkeit in Bezug auf die Lage der politischen Gefangenen in der Türkei würde die aus Dersim stammende Taşkın der „Terrororganisation“ – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – „sowohl national als auch international zu Öffentlichkeit verhelfen“. Außerdem würde sie die „Anhänger der Organisation mobilisieren“. Damit sei der Vorwurf der Unterstützung erfüllt. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.