Verfahren gegen Journalistin Taşkın: Neues aus Absurdistan

Die 2. Strafkammer von Muş hat die Anklageschrift gegen die Journalistin Seda Taşkın angenommen. Laut türkischer Staatsanwaltschaft verfolge die MA-Korrespondentin das Ziel, „die Türkei auf internationaler Ebene zu isolieren“.

Die 2. Strafkammer von Muş hat die vom Generalstaatsanwalt Muhammed Mustafa Demirbaş verfasste Anklageschrift gegen die Journalistin und Korrespondentin der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) angenommen. Wegen Beiträgen in den sozialen Medien, in denen die Journalistin auf die Situation inhaftierter Kolleg*innen aufmerksam gemacht hat, droht Taşkın eine Verurteilung wegen „Propaganda für eine [verbotene] Organisation“ und „Mitgliedschaft in einer [verbotenen] Organisation“. Außerdem werden der Journalistin „Straftaten“ wie Telefonate mit Abgeordneten der HDP (Demokratische Partei der Völker) vorgeworfen.

Seda Taşkın war im Dezember während der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit aufgrund einer angeblichen Anzeige in der kurdischen Provinz Mûş festgenommen worden. Nach vier Tagen wurde sie von einem Haftrichter unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, im Januar jedoch erneut festgenommen und anschließend verhaftet, nachdem die Staatsanwaltschaft von Muş Einspruch gegen die Entlassung aus dem Polizeigewahrsam eingelegt hatte.

‚Beschuldigte teilte in den sozialen Medien Foto eines Mikrofons‘

Laut dem Generalstaatsanwalt von Muş, Muhammed Mustafa Demirbaş, verfolge die Journalistin Seda Taşkın mit ihrer Berichterstattung die Absicht, „die Türkei auf internationaler Ebene zu isolieren“. Außerdem habe sie sich in einigen Punkten der „Propaganda für eine [verbotene] Organisation“ und „Mitgliedschaft in einer [verbotenen] Organisation“ schuldig gemacht. Dazu gehöre unter anderem ein Beitrag in den sozialen Medien mit einer Abbildung eines Mikrofons, auf dem sich das Logo der mittlerweile per Notstandsdekret geschlossenen Nachrichtenagentur DIHA befindet. „Zur Last gelegt“ werden der Journalistin auch Telefonate mit HDP-Abgeordneten, die sie im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit geführt hat.

Einige Anklagepunkte lauten folgendermaßen:

-„Am 3. Dezember 2016 wurde auf dem Facebook-Profil von Seda Taşkın ein Link zu einer Unterschriftenkampagne geteilt, in der die Freilassung von HDP-Abgeordneten gefordert wird, die sich aufgrund der Beschuldigung, Mitglied in einer bewaffneten Terrororganisation zu sein, in Untersuchungshaft befinden. Damit wurde zum Ziel gesetzt, die Handlungen der Beschuldigten zu legitimieren und zu rechtfertigen.

-Am 29. Oktober 2016 teilte die Beschuldigte ein Foto eines Mikrofons der per Notstandsdekret wegen nachgesagter Verbindungen zu der PKK geschlossenen Nachrichtenagentur DIHA.

-Am 20. August 2016 teilte die Beschuldigte einen Bericht zu einer Unterschriftenkampagne, die die Freilassung von [der damals inhaftierten Schriftstellerin) Aslı Erdoğan forderte. Damit wurde beabsichtigt, die Handlungen der Person, die wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation angeklagt ist, zu legitimieren und zu rechtfertigen.

-Am 29. Oktober 2016 teilte die Beschuldigte Berichte mit der Forderung, inhaftierte DIHA-Korrespondenten freizulassen. Somit hat sie sich zuschulden kommen lassen, Handlungen von Personen, die wegen der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation angeklagt sind, zu legitimieren und zu rechtfertigen.“