Journalistin Seda Taşkın bleibt in Haft
Heute fand in Muş der erste Verhandlungstag im Prozess gegen die Journalistin Seda Taşkın statt.
Heute fand in Muş der erste Verhandlungstag im Prozess gegen die Journalistin Seda Taşkın statt.
Seda Taşkın, eine im Januar in Ankara festgenommene Korrespondentin der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), bleibt weiter in Untersuchungshaft. Heute fand vor dem zweiten Strafgericht in Muş die erste Hauptverhandlung im Prozess gegen die des Terrorismus angeklagte Journalistin statt.
Die Angeklagte selbst konnte nur aus dem Frauengefängnis Sincan über das Videoliveschaltungssystem SEGBIS an der Verhandlung teilnehmen. Im Gerichtssaal wurde sie rechtsanwaltlich von Gulan Çağın Kaleli, Rıdvan Konak und Ebru Akkan vertreten.
„Ist Seda ein Codename?“
Die erste Frage, die Seda Taşkın nach der Personenfeststellung vor Gericht gestellt wurde, betraf ihren Vornamen. „Ist Seda ein Codename?“, wollte die Strafkammer von ihr wissen. Die Journalistin, die im Melderegister als „Seher“ eingetragen ist, erklärte: „In der Anklageschrift steht, Seda sei mein Codename. Tatsächlich ist es der Name, den meine Familie benutzt. Ich werde seit meiner Geburt Seda genannt.“
Anschließend wollte das Gericht wissen, warum sie in Muş gewesen sei. Seda Taşkın antwortete: „Ich habe in Ankara als Journalistin gearbeitet. Nach Muş bin ich im Rahmen meiner Arbeit gefahren. Soweit ich weiß, werden Journalisten normalerweise nicht gefragt, warum sie irgendwohin fahren.“
Auf die Frage nach ihrer Tätigkeit für die per Notstandsdekret geschlossene Nachrichtenagentur DIHA und später für MA erklärte Seda Taşkın: „Beide Agenturen sind legal. Die Agentur Mezopotamya ist weiterhin legal tätig. Ich hatte für beide Presseausweise, mit denen ich sogar die Nationalversammlung betreten konnte.“
„Natürlich interessiert mich der IS-Terror“
Der Journalistin wird neben der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation auch „Terrorpropaganda“ vorgeworfen. Dazu äußerte sie: „Als Beweismittel werden meine Beiträge in den sozialen Medien angeführt. Als eine in der Türkei arbeitende Journalistin interessiere ich mich natürlich für die Morde, die der Islamische Staat an Frauen und Kindern im Mittleren Osten begeht, und ich teile diese Informationen in den sozialen Medien. In Muş war ich vier Tage in Polizeigewahrsam. In dieser Zeit war ich physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Im polizeilichen Verhör bin ich überhaupt nicht zu meinem Beruf befragt worden.“
Aussetzung des Haftbefehls abgelehnt
Die Aussetzung des Haftbefehls wurde vom Richter abgelehnt. Vor der Vertagung der Verhandlung auf den 2. Juli ordnete der Richter an, im persönlichen Umfeld der Angeklagten zu überprüfen, ob sie tatsächlich „Seda“ genannt worden sei.