Türkei: Anklage gegen Journalistin Seda Taşkın
Morgen findet die erste Verhandlung im Prozess gegen die Journalistin Seda Taşkın wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation statt.
Morgen findet die erste Verhandlung im Prozess gegen die Journalistin Seda Taşkın wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation statt.
Seda Taşkın, Korrespondentin der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), ist am 20. Dezember 2017 aufgrund „dringenden Tatverdachts“ in Muş festgenommen und vier Tage später mit Meldeauflagen aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch gegen die Freilassung ein und die Journalistin wurde am 22. Januar in Ankara erneut festgenommen. Der zuständige Haftrichter erließ einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation.
Seda Taşkın befindet sich seitdem im Frauengefängnis von Sincan. Morgen beginnt ihr Prozess vor dem 2. Strafgericht in Muş. Die Journalistin ist wegen „Organisationspropaganda und -mitgliedschaft“ angeklagt. Als Beweismittel werden in der Anklageschrift Telefongespräche, von Seda Taşkın verfasste Artikel und Beiträge in den sozialen Medien aufgeführt.
„Keine Beweise in der Akte“
Gegenüber MA erklärte Seda Taşkıns Rechtsanwältin Gulan Çağın Kaleli, in der Gerichtsakte sei keine einzige konkrete Straftat aufgeführt. „Alle Anschuldigungen beziehen sich auf eine Kriminalisierung der inhaltlichen Ausrichtung der Nachrichtenagentur. Meine Mandantin wurde wegen des Verdachts auf ‚Organisationspropaganda‘ verhaftet und ist wegen Mitgliedschaft angeklagt, aber in der Akte findet sich kein einziger Beweis dafür.“