Journalistin Seda Taşkın zu hoher Haftstrafe verurteilt
Die MA-Korrespondentin Seda Taşkın ist in Mûş wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die MA-Korrespondentin Seda Taşkın ist in Mûş wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Seda Taşkın, Korrespondentin der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), ist nach zehn Monaten Untersuchungshaft zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.
Die Journalistin war im Dezember 2017 festgenommen worden, im Januar 2018 erging Haftbefehl gegen sie. Im Prozess vor einem Strafgericht in der nordkurdischen Provinz Mûş fiel heute das Urteil. Wegen Mitgliedschaft und „Terrorpropaganda“ wurde Seda Taşkın zu sieben Jahren und sechs Monaten Haftstrafe verurteilt.
Die Türkei gilt als eines der größten Gefängnisse der Welt für Journalisten. Nach Angaben der Solidaritätsplattform für inhaftierte Journalisten befinden sich aktuell 217 Medienschaffende in türkischer Haft.