Verfahren gegen flüchtige Sivas-Attentäter eingestellt

In der Türkei ist das letzte noch anhängige Verfahren im Zusammenhang mit dem Massaker von Sivas wegen Verjährung eingestellt worden. Angeklagt waren drei Attentäter, die seit Jahrzehnten unbehelligt in Deutschland leben.

In der Türkei ist das letzte noch anhängige Verfahren im Zusammenhang mit dem Massaker von Sivas wegen Verjährung eingestellt worden. Mit dem Urteil entschied die 1. Große Strafkammer Ankara am Donnerstag zugunsten der flüchtigen Angeklagten Murat Sonkur, Eren Ceylan und Murat Karataş, die seit Jahrzehnten unbehelligt in Deutschland leben. Trotz internationalen Haftbefehlen fand nie eine Auslieferung statt. Auch weigerte sich die deutsche Justiz, die Mittäterschaft der drei Männer an dem Pogrom nach dem Weltrechtsprinzip selbst zu ahnden.

35 Menschen, darunter etliche Kunstschaffende und Intellektuelle sowie zwei Angestellte, verbrannten oder erstickten am 2. Juli 1993, als ein islamistischer Mob in der zentralanatolischen Stadt Sivas, deren kurdischer Name Sêwas lautet, Brandsätze in das Hotel Madımak warf. An jenem Tag fand wie Jahre zuvor ein Kulturfestival zu Ehren von Pir Sultan Abdal statt, ein legendärer Volksdichter und Freiheitsheld alevitischen Glaubens aus dem 16. Jahrhundert, der in seinen Gedichten die sozialen, kulturellen und religiösen Empfindungen seiner Mitmenschen ausdrückte und wegen Rebellion gegen die osmanische Herrschaft hingerichtet wurde.

Protest gegen die Entscheidung des Gerichts | Foto: Pirha

Die im Madımak logierenden Gäste des Festivals waren überwiegend alevitische Dichter:innen, Denker:innen, Sänger:innen und Folkloretänzer:innen, aber auch kritische Intellektuelle anderer Konfessionen. Unter ihnen befand sich auch der Schriftsteller Aziz Nesin, der mit 45 weiteren Menschen das Pogrom knapp überleben sollte. Der bekennende Atheist war bei den Fanatikern verhasst, weil er sich für die Publikation der „Satanischen Verse“ von Salman Rushdie einsetzte. Das Buch wird bis heute von religiösen Fanatikern als ketzerisch empfunden.

„Es lebe die Scharia! Nieder mit dem Laizismus!“

Nach dem Freitagsgebet zogen aus drei Moscheen 15.000 Fanatiker erst durch die Stadt und schließlich vor das Madımak-Hotel. Aus ihren Kehlen hallte es: „Es lebe die Scharia! Nieder mit dem Laizismus!“ Steine und Brandsätze flogen, die Menge kesselte die Festivalteilnehmenden ein. Die Gäste versuchten verzweifelt, Hilfe zu holen, riefen in der Zentrale der „Sozialdemokratischen Volkspartei“ (SHP) an, die an der Regierung von Tansu Çiller beteiligt war. Sie baten Vize-Regierungschef Erdal Inönü, er möge die Eingeschlossenen befreien. Doch seine Aufforderung an Armee und Polizei, das Hotel zu schützen und den Belagerten zu helfen, wurde ignoriert. Aus den Reihen der Angreifer war zu hören: „Das ist das Höllenfeuer! Das Feuer, in dem die Ungläubigen brennen werden.“

Deutschland gewährt Beteiligten von Massaker Asyl

Die Ereignisse in Sivas wurden über acht Stunden live im Staatsfernsehen übertragen. Die Aufnahmen zeigten unter anderem, wie vereinzelte Polizisten der Menge halfen und eine anrückende Militäreinheit sich wieder zurückzog. Auf den Bildern jenes Tages ist auch zu sehen, wie Islamisten in das Hotel eindrangen, Benzin vergossen und es ansteckten. Die Flammen schlugen schnell bis zur dritten Etage, da das Gebäude aus Holz war. Die eingeschlossenen Menschen konnten sich nicht aus dem brennenden Hotel retten, weil der wütende Mob ihnen den Weg versperrte und den Brand bejubelte. Aziz Nesin und 44 weiteren Menschen gelang es schließlich, über das Dach auf ein Nachbargebäude zu flüchten. Viele von ihnen waren schwer verletzt. Im Tumult erschossen Beamte zwei Angreifer.

Von den etwa 15.000 Beteiligten des Pogroms nahmen Sicherheitskräfte nur 190 fest. Die Prozesse dauerten Jahre, 130 Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslänglich verurteilt. In 33 Fällen erging die Todesstrafe, die nach deren Abschaffung in der Türkei zu erschwerten lebenslangen Gefängnisaufenthalten umgewandelt wurden. Auch Murat Sonkur, Eren Ceylan und Murat Karataş sind damals verurteilt worden. Ersterer bekam wegen „Verstoß gegen das Demonstrationsgesetz“ drei Jahre, Ceylan und Karataş erhielten wegen Brandstiftung mit Todesfolge in 35 Fällen sowie versuchten Totschlags in 45 Fällen jeweils 15 Jahre Haftstrafe. Doch absitzen mussten sie ihre Strafen nicht. Nach einigen Monaten in Untersuchungshaft waren alle drei Beschuldigten bereits 1994 wieder entlassen worden – und mit weiteren Sivas-Attentätern nach Deutschland geflohen, wo sie Asyl erhielten.

Der Kassationshof hob die Urteile gegen zahlreiche Massaker-Beteiligte später wieder auf und verfügte, dass sie auch wegen Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Türkei belangt werden müssten. Da Murat Sonkur, Eren Ceylan und Murat Karataş inzwischen unter den flüchtigen Beteiligten des Pogroms von Sivas waren, wurde das Verfahren gegen sie abgetrennt behandelt. Jetzt nach der Einstellung des Verfahrens müssen sie in der Türkei keine Strafverfolgung fürchten, sondern können unbehelligt einreisen. Das Gericht ordnete bereits an, dass die Haftbefehle gegen sie aufgehoben und Auslieferungsersuchen zurückgezogen werden.

Keine Verjährung bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Verfahren wurde von zahlreichen Hinterbliebenen der Pogrom-Opfer, alevitischen Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parlamentsabgeordneten verschiedener Parteien und Intellektuellen beobachtet. Noch als die Richterin das Urteil verkündete, brach im Gerichtssaal Tumult aus. Die Anwältinnen und Anwälte der Nebenklage protestieren scharf gegen die Verjährungsentscheidung. Ali Yılmaz, der den Kulturverein Pir Sultan Abdal (PSAKD) vertritt, argumentierte, dass besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgeschlossen von der Verjährung seien. „Das Gericht hat ein vernichtendes Urteil gefällt. Das Pogrom von Sivas ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jahrzehntelang haben wir die Justiz aufgefordert, wegen dieses Verdachts und aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere Mordes und Totschlags zu ermitteln und in Abwesenheit ein Urteil nach Sachlage zu sprechen – vergeblich. Doch der Kampf um Gerechtigkeit ist nicht vorbei“, rief Yılmaz und kündigte zusammen mit allen anderen Anwält:innen der Nebenklage an, die Entscheidung des Gerichts anzufechten.

Staat hält schützende Hand über Mörder von Aleviten

Zuschauer:innen und Nebenkläger:innen des Verfahrens, die sich im Anschluss an das Urteil zu einer Protestwache im Justizgebäude versammelten, riefen indes: „Die Brandstifter von Sivas sind die Gründer der AKP“ und „Sivas bleibt unvergessen“. Der PSAKD-Vorsitzende Cuma Erçe zeigte sich wenig überrascht von der Entscheidung. Dass auf eine Verjährung geurteilt werde, sei abzusehen gewesen, erklärte Erçe im Hinblick auf die kürzlich erfolgte Begnadigung eines Sivas-Attentäters durch Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan. Dies sei im Grunde eine Ansage an das Gericht gewesen, die Akte Sivas zu schließen. Hayrettin Gül war wegen seiner Beteiligung an dem Pogrom zu lebenslanger Haft verurteilt worden, befindet sich aber inzwischen durch die Hand Erdogans wieder in Freiheit. Bereits 2020 war ein weiterer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Täter, Ahmet Turan Kılıç, im Alter von 86 Jahren von Erdogan begnadigt worden. Erçe.kommentierte: „Der Staat hat ein weiteres Mal seine schützende Hand über die Mörder der Aleviten gehalten.“