Kurdische Sozialarbeiterin Pakhshan Azizi
Die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran, Mai Sato, hat die Ablehnung des Berufungsantrags gegen die Todesstrafe für die kurdische Sozialarbeiterin Pakhshan Azizi verurteilt. Sie forderte den Iran in einem Beitrag auf X auf, die Hinrichtung der 40-Jährigen unverzüglich zu stoppen. Zudem betonte Sato, dass die Anwendung der Todesstrafe im Fall von Azizi einen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen darstellen würde.
Der Oberste Gerichtshof Irans hat am Donnerstag den Berufungsantrag gegen das Todesurteil von Azizi abgelehnt. Damit kann sie jeden Moment hingerichtet werden. Ein Revolutionsgericht hatte die aus Mahabad stammende Kurdin im Juli wegen „bewaffneten Aufstands gegen das System“ zum Tode verurteilt. Ihr wurde in einem von Menschenrechtsorganisationen als grob unfair angeprangerten Verfahren vorgeworfen, Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen zu haben, was sie bestreitet. Sie befindet sich im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis.
Laut einer UN-Expertengruppe, der auch Sonderberichterstatterin Mai Sato angehört, steht die Entscheidung gegen Azizi ausschließlich im Zusammenhang mit ihrem Wirken als Sozialarbeiterin. Die 40-Jährige hat bis zu ihrer Verschleppung und anschließenden Verhaftung im August 2023 in Teheran durch Agenten des iranischen Geheimdienstministeriums für humanitäre Hilfsorganisationen gearbeitet, die in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien sowie in der Kurdistan-Region des Irak ansässig sind. Ihr Fokus lag auf der sozialen Betreuung von ezidischen Frauen und Kindern in Vertriebenenlagern, die infolge des Genozids der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) im August 2024 in Şengal aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Zuvor arbeitete sie auch als Journalistin.
Pakhshan Azizi soll in Haft schwer gefoltert worden sein. Nach ihrer Verschleppung wurde sie Recherchen von Amnesty International, der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und dem Kurdischen Netzwerk für Menschenrechte (KHRN) zufolge zunächst rund fünf Monate lang in der dem Geheimdienstministerium unterstehenden Abteilung 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses in Einzelhaft festgehalten. Hier sei sie wiederholt verhört, misshandelt und gefoltert worden. Die Kurdin soll auch schwerer geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt worden sein, um sie dazu zu bringen, Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen zu „gestehen“. Der Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde ihr fast durchgehend verweigert.
Foto: Protest des DEM-Frauenrats gegen das Todesurteil gegen Pakhshan Azizi vor dem iranischen Konsulat in der türkischen Hauptstadt Ankara am 20. Januar © MA