Todesstrafe kann jederzeit vollstreckt werden
Das Oberste Gericht Irans hat die Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall von Pakhshan Azizi abgelehnt. Somit ist das Todesurteil gegen die kurdische Sozialarbeiterin rechtskräftig und kann jederzeit vollstreckt werden. Das teilte ihr Anwalt Amir Raesian gestern mit. Der Jurist will sich nun beim Justizministerium dafür einsetzen, dass das Todesurteil nicht vollstreckt wird.
Azizi war im Juli in einem von Menschenrechtsorganisationen grob unfairen Verfahren wegen „bewaffneten Aufstands gegen das System“ zum Tode verurteilt worden. Ihr wurde vorgeworfen, Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen zu haben, was sie bestreitet. Sie befindet sich im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie laut Amnesty International wiederholt gefoltert und anderweitig misshandelt wurde, um ein falsches „Geständnis“ zu erzwingen. Im Januar wurde das Todesurteil bestätigt.
Einer UN-Expertengruppe zufolge steht die Entscheidung gegen Azizi ausschließlich im Zusammenhang mit ihrem Wirken als Sozialarbeiterin. Die 40-Jährige aus Mahabad hat bis zu ihrer Verschleppung im August 2023 in Teheran durch Agenten des iranischen Geheimdienstministeriums für humanitäre Hilfsorganisationen gearbeitet, die in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien sowie in der Kurdistan-Region des Irak ansässig sind. Ihr Fokus lag auf der sozialen Betreuung von ezidischen Frauen und Kindern in Vertriebenenlagern, die infolge des Genozids der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) im August 2024 in Şengal aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Zuvor arbeitete sie auch als Journalistin.
Amnesty: Vollstreckung des Urteils gegen Azizi verhindern
„Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Azizis Antrag auf gerichtliche Überprüfung abzulehnen, zeigt einmal mehr, dass die iranischen Behörden fest entschlossen sind, die Todesstrafe als Mittel der politischen Unterdrückung einzusetzen, um der Bevölkerung Angst einzuflößen“, erklärte Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika. Sie forderte die internationale Gemeinschaft zum Handeln auf, um die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Azizi zu verhindern. Die Kurdin sei einzig wegen ihres humanitären Engagements inhaftiert worden, betonte Eltahawy. „Wieder einmal zeigen die iranischen Behörden eine schamlose Missachtung des Rechts auf Leben. Die Regierungen weltweit müssen sich jetzt lautstark gegen dieses Unrecht aussprechen, um die Hinrichtung von Pakshan Azizi zu stoppen, bevor es zu spät ist.“
Foto: Protestveranstaltung von Kongra Star am 23. Januar in Hesekê gegen das Todesurteil für Pakhshan Azizi © ANHA