Trotz abgesessener Haftstrafe nicht entlassen

Der politische Gefangene Cahit Abukan wird trotz abgesessener Haftstrafe nach zwölf Jahren Haft nicht entlassen. Sein Anwalt bereitet Strafanzeige gegen die Behörden vor.

Immer häufiger bleiben politische Gefangene auch nach dem Absitzen ihrer Haftstrafe inhaftiert. So auch der seit zwölf Jahren inhaftierte politische Gefangene Cahit Abukan. Der im F-Typ-Gefängnis in Wan einsitzende Gefangene war wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ und „Propaganda für eine Terrororganisation“ 2009 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden und hatte am 14. Januar seine Strafe abgesessen. Seine Entlassung wird aufgrund eines Berichts der Vollzugskommission des Gefängnisses verhindert. Durch ein neues Vollzugsgesetz wird die Freilassung von Gefangenen, die ihre Strafe abgesessen haben und keine Reue bekunden, blockiert.

Anwalt: Das ist eine Straftat

Abukans Anwalt Servet Özkan erklärt, dass sein Mandant zwingend freigelassen werden muss und dass die Gefängnisleitung Freiheitsberaubung durch die fortdauernde Inhaftierung begeht. „Obwohl der Vollzugsrichter in Wan die Freilassung meines Mandanten beschlossen hat, werden Aussagen der Vollzugskommission gegen meinen Mandanten herangezogen, um seine Entlassung zu verhindern. Wir haben Widerspruch gegen die Entscheidung der Gefängnisleitung eingelegt und bereiten Strafanzeige gegen Mitglieder der Institution vor“, so Rechtsanwalt Özkan.