Prozess um Tod von Tahir Elçi im Oktober

Der 10. Schwurgerichtshof Diyarbakir hat die Anklageschrift gegen drei Tatverdächtige im Fall des getöteten Menschenrechtsanwalts Tahir Elçi angenommen. Der Prozess beginnt am 21. Oktober.

Der 10. Schwurgerichtshof Diyarbakir hat die umstrittene Anklageschrift gegen drei tatverdächtige Polizisten im Fall des getöteten Menschenrechtsanwalts Tahir Elçi angenommen. Der Prozess soll am 21. Oktober beginnen.

Der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer Diyarbakir (kurd. Amed) Tahir Elçi war am 28. November 2015 im Altstadtbezirk Sûr während einer Pressekonferenz, auf der er vor dem Hintergrund der Ausgangssperren und Militäroperationen zu Frieden aufrief, erschossen worden. Die Regierung machte bald darauf die PKK für das Attentat verantwortlich, diese dementierte eine Mittäterschaft. Weil auch die Beweisaufnahme in Amed und das Expertengutachten unzureichend waren, wandte sich die Rechtsanwaltskammer an das Kollektiv „Forensic Architecture“ von der Goldsmiths-Universität in London. Anhand einer 3-D-Rekonstruktion des Vorfalls konnte die Recherchegruppe die Verdächtigen im Fall des ermordeten Anwalts ausfindig machen: drei Polizisten.

Gegen die Beamten sowie das YPS-Mitglied Uğur Yakışır, der am Todestag Elçis in unmittelbarer Nähe der Altstadtgasse zwei Polizisten erschossen hatte, wurde nun Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Sicherheitskräften F.T., M.S. und S.T. Totschlag vor und fordert ein Strafmaß zwischen zwei und sechs Jahren, da der Tod Elçis auf eine „bewusste Fahrlässigkeit“ zurückzuführen sei. Für Yakışır, der 2016 die Medya-Verteidigungsgebiete in Südkurdistan erreichte und sich dort der Guerilla anschloss, fordert die Behörde jeweils dreimal lebenslänglich plus weitere 45 Jahre Haft wegen „Mord an Tahir Elçi“, „Mord an zwei Polizeibeamten“ und der versuchten „Zerstörung der Einheit und Integrität des Staates“. Und das, obwohl Yakışır nachweislich nicht auf Elçi geschossen hat.

Das Gericht ordnete bereits an, dass die angeklagten Polizisten über das Videoliveschaltungssystem SEGBIS in die Verhandlung im Oktober eingebunden werden sollen. Zudem werde noch geprüft, ob der Prozess in Amed oder aus „Sicherheitsgründen“ in die Westtürkei verlegt wird.

Die Rechtsanwaltskammer Diyarbakir und die Tahir-Elçi-Stiftung kritisieren die Anklageschrift scharf. Sie basiere größtenteils auf offensichtlichen Unwahrheiten und diene lediglich dazu, die Wahrheit zu verschleiern und das Bewusstsein der Straflosigkeit zu festigen.