Solidarität mit politischen Gefangenen
Angehörige von politischen Gefangenen haben eine deutliche Antwort auf die Kriminalisierung von Geldsendungen in türkische Haftanstalten gefunden. In einer Kampagne gegen die Kriminalisierung soll nun jede Woche in einer anderen Stadt kollektiv und öffentlich Geld an Gefangene eingezahlt werden.
„Geld an Gefangene zu senden, ist kein Verbrechen“
Organisiert vom Gefangenenhilfsverein TUAY-DER versammelten sich Angehörige von Gefangenen unter der Parole „Geld an Gefangene zu senden, ist kein Verbrechen“ vor der Postfiliale im Stadtteil Bajarê Nû in Amed (tr. Yenişehir in Diyarbakir). An der Kundgebung nahmen auch Abgeordnete der DEM-Partei und Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen teil. Die Ko-Vorsitzende von TUAY-DER Amed, Yeter Erel Tuma, wies in einem Redebeitrag auf die zunehmenden Rechtsverletzungen in den Gefängnissen hin und kritisierte die Verfahren gegen Angehörige von Gefangenen wegen Geldsendungen als „inakzeptabel“. Tuma erklärte: „Das Geld, das den Gefangenen geschickt wird, ist für sie überlebensnotwendig. Durch die Kriminalisierung dieser Praxis soll jede Solidarität verhindert werden. Wir akzeptieren diese Willkürmaßnahme nicht.“
Anschließend zahlten die Angehörigen gemeinsam Geld auf Konten von Gefangenen ein. Die Kampagne wird jede Woche in einer anderen Stadt fortgesetzt.
Über vier Jahre Haft für Geldsendung an Tochter
Immer wieder werden Angehörige von Gefangenen wegen Geldsendungen an Inhaftierte unter dem Vorwurf der „Finanzierung einer Terrororganisation“ kriminalisiert. So wurde die 75-jährige Hatice Yıldız zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, weil sie ihrer inhaftierten Tochter und ihren Zellengenossinnen Geld geschickt hatte. Die schwer kranke Kurdin war im Mai auf einer Bahre ins Gefängnis gebracht worden. Ihr Gesundheitszustand hat sich aufgrund der Haftbedingungen, der unzureichenden Ernährung und des Fehlens einer regelmäßigen medizinischen Behandlung rasch verschlechtert. Sie kann sich nicht mehr selbst versorgen. Dennoch wurden alle Anträge auf eine Aussetzung des Vollzugs abgelehnt, und das gerichtsmedizinische Institut bescheinigte ihr Haftfähigkeit.