Protest gegen Kriminalisierung: Kollektive Geldsendung an Gefangene
Der Angehörigenverein TUAY-DER protestiert gegen die Kriminalisierung von Geldsendungen ins Gefängnis in Amed mit einer kollektiven Geldsendeaktion an politische Gefangene.
Der Angehörigenverein TUAY-DER protestiert gegen die Kriminalisierung von Geldsendungen ins Gefängnis in Amed mit einer kollektiven Geldsendeaktion an politische Gefangene.
Die Angehörigen der politischen Gefangenen haben eine deutliche Antwort auf die Kriminalisierung von Geldsendungen ins Gefängnis gefunden. In einer Kampagne gegen die Kriminalisierung soll nun jede Woche in einer anderen Stadt kollektiv und öffentlich Geld an Gefange eingezahlt werden.
„Geld an Gefangene zu senden, ist kein Verbrechen“
Organisiert vom Gefangenenhilfsverein TUAY-DER versammelten sich am Mittwoch Angehörige von Gefangenen unter der Parole „Geld an die Gefangenen zu senden, ist kein Verbrechen“ vor der Postfiliale im Stadtteil Bajarê Nû in Amed (tr. (Yenişehir - Diyarbakir). An der Kundgebung nahmen auch Abgeordnete und Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen teil. Die Ko-Vorsitzende von TUAY-DER Amed Yeter Erel Tuma wies in einem Redebeitrag auf die zunehmenden Rechtsverletzungen in den Gefängnissen hin und kritisierte die Verfahren gegen Angehörige von Gefangenen wegen Geldsendungen als „inakzeptabel“. Tuma erklärte: „Das Geld, das den Gefangenen geschickt wird, ist für Gefangenen überlebensnotwendig. Bei dieser Praxis geht es darum, jede Solidarität zu verhindern. Wir akzeptieren diese Willkürmaßnahme nicht.“
Anschließend zahlten die Angehörigen gemeinsam Geld auf die Konten der Gefangenen ein. Die Kampagne wird jede Woche in einer anderen Stadt fortgesetzt.
Über vier Jahre Haft für Geldsendung an Tochter
Immer wieder werden Angehörige von Gefangenen wegen Geldsendungen an Inhaftierte unter dem Vorwurf der „Finanzierung einer Terrororganisation“ kriminalisiert. So wurde die 75-jährige Hatice Yıldız wegen „Finanzierung einer Terrororganisation“ zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, weil sie ihrer inhaftierten Tochter und ihren Zellengenossinnen Geld geschickt hatte. Die schwer Kranke war im Mai auf einer Bare ins Gefängnis gebracht worden. Ihr Gesundheitszustand hat sich aufgrund der Haftbedingungen, der unzureichenden Ernährung und des Fehlens einer regelmäßigen medizinischen Behandlung rasch verschlechtert. Sie kann sich nicht mehr selbst versorgen. Dennoch wurden alle Anträge auf eine Aussetzung des Vollzugs abgelehnt, und das berüchtigte gerichtsmedizinische Institut bescheinigte ihr Haftfähigkeit.