Politischer Gefangener soll zu Reuebekundung gezwungen werden

Dem im Alter von 14 Jahren inhaftierten politischen Gefangenen Naif İşçi wird auch nach 14 Jahren Haft die Freilassung wegen „mangelnder Reue“ verweigert.

Willkür in den Gefängnissen der Türkei

Der politische Gefangene Naif Işçi befindet sich nun die Hälfte seiner Lebenszeit in Haft. Er wurde 2010 im Alter von 14 Jahren in der nordkurdischen Stadt Cizîr (tr. Cizre) festgenommen und wegen „Begehens von Straftaten für eine Terrororganisation, ohne deren Mitglied zu sein“, „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“, „Unerlaubter Besitz und Transport gefährlicher Substanzen“ und „Propaganda für eine Terrororganisation“ zu 24 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Oberste Gerichtshof senkte das Strafmaß in Anbetracht des niedrigen Alters des Verurteilten auf 16 Jahre Haft ab. Seitdem sind 14 Jahre vergangen. Obwohl mehr als Zweidrittel seiner Haftzeit abgelaufen sind und er auf Bewährung entlassen werden könnte, wurde dies bereits viermal unter dem Verweis auf „fehlende Reue“ abgelehnt.

Schlechter Gesundheitszustand

Der Gesundheitszustand des mittlerweile jungen Mannes ist aufgrund der Haftbedingungen schlecht. Kurz vor seiner Festnahme hatte er einen Unfall, bei dem er sich einen Bruch am Bein zugezogen hatte, der mit einer Metallplatte provisorisch fixiert worden war. Obwohl diese wieder hätte entnommen werden müssen, ist in Haft nichts dergleichen geschehen. Sein linkes Bein hat sich verkürzt, und er kann praktisch nicht mehr laufen. Bereits vor drei Jahren hatte der Menschenrechtsverein IHD seine Freilassung aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes gefordert. Neben seinen Problemen mit seinem Bein leidet er an einer schweren Magenkrankheit und Blutarmut. Er hat massiv Gewicht verloren.

Sie haben seine Kindheit gestohlen“

Seine Mutter Nebahat Işçi erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Mezopotamya: „Sie haben meinem Sohn die Kindheit gestohlen und sein Leben ruiniert. Mein Sohn hat seine Strafe abgesessen und sollte am 6. Mai entlassen werden. Ich begann mit den Vorbereitungen für die Entlassung meines Sohnes, aber meine Hoffnung wurde nicht erfüllt. Seine Entlassung wurde um weitere drei Monate verschoben, weil er die vom Gefängnis auferlegte Reuebekundung nicht akzeptierte. In diesem Staat gibt es weder Recht noch Gerechtigkeit.“

Was hat mein Sohn getan, das er bereuen soll?“

Seine Mutter weist darauf hin, dass ihr 14-jähriger Sohn kaum laufen konnte, als er verhaftet wurde. Er sei anschließend in das Gefängnis von Bandırma verlegt worden. Bandırma ist etwa 1600 Kilometer von Cizîr entfernt. Damit ist es der Familie praktisch kaum möglich, ihr Kind regelmäßig in Haft zu Besuchen. Die Mutter erklärte: „Er war verletzt und hatte ein Platte in seinem linken Bein. Aber sie verhafteten und verurteilten ihn. Sie schickten ihn in das geschlossene Gefängnis in Bandırma. Jetzt, nach 14 Jahren, fragen sie meinen Sohn, ob er bereue. Was hat mein Sohn getan, das er bereuen soll?“