Der politische Gefangene Bayram Aslan ist nach dreißig Jahren Haft in der Türkei freigelassen worden. Der Kurde war am 24. September 1993 in der Provinz Mûş verhaftet und noch im selben Jahr von einem Staatssicherheitsgericht (DGM) wegen „Zerstörung der staatlichen Einheit der Türkei“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damals war er einundzwanzig Jahre alt.
Praktisch seit Beginn seiner Haft beteiligte Bayram Aslan sich an Hungerstreiks und Widerstandsaktionen gegen die Unterdrückung hinter Gittern. Er ist einer von mehreren tausend politischen Gefangenen, die sich zwischen 2018 und 2019 an einer insgesamt 200 Tage andauernden Hungerstreikbewegung beteiligten, die von der kurdischen Politikerin Leyla Güven für die Aufhebung der Isolation Abdullah Öcalans und die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen initiiert wurde.
Nach Aufenthalten in verschiedenen Haftanstalten des Landes, unter anderem in Amed (tr. Diyarbakır), Mûş, Yozgat, Burdur, Izmir, Elbistan und Midyad, befand sich Bayram Aslan zuletzt im Hochsicherheitsgefängnis Kalkandere bei Rize, einer Provinz im Nordosten der Türkei am Schwarzmeer. Dort wurde er bereits am Sonntag von seinen Angehörigen empfangen und in seiner Geburtsstadt Bîsmil mit Freudentrillern begrüßt.
Hunderte politische Gefangene werden nicht entlassen
In den letzten Monaten sind viele Gefangene freigelassen worden, die 1993 vor den inzwischen abgeschafften Staatssicherheitsgerichten zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Ungefähr 200 politische Gefangene werden jedoch auch nach Absitzen ihrer regulären Strafdauer nicht entlassen. Über die Entlassung entscheidet kein Gericht, sondern ein Ausschuss der Vollzugsanstalt nach eigenem Ermessen. Ohne die Zustimmung dieses Ausschusses kann die Haftentlassung immer wieder um drei oder sechs Monate verschoben werden. Eine der gängigen Fragen, die der Ausschuss für seine Sozialprognose an die Betroffenen richtet, lautet: „Ist die PKK Ihrer Meinung nach eine Terrororganisation?"