Freigelassene Kurden: Die Unterdrückung muss aufhören

Die politischen Gefangenen Mehmet Inal, Musa Şanak und Adnan Karakaş sind nach über dreißig Jahren in türkischen Haftanstalten freigelassen worden. Sie wurden mit Freudentrillern und Blumen vor dem Gefängnis in Bolu begrüßt.

Ihre Angehörigen hatten über dreißig Jahre auf diesen Moment gewartet: Am Dienstag sind die politischen Gefangenen Mehmet Inal, Musa Şanak und Adnan Karakaş aus dem F-Typ-Gefängnis in der türkischen Provinz Bolu entlassen und mit Freudentrillern begrüßt worden. Ihre Entlassung war mehrfach aufgeschoben worden, weil die Anfang der 1990er Jahre wegen „separatistischer Bestrebungen“ in der Türkei verhafteten Kurden das vom Aufsichtsrat der Haftanstalt verlangte Reuebekenntnis verweigerten.


Die drei freigelassenen Gefangenen wurden von Angehörigen und Weggefährt:innen in Empfang genommen. Musa Şanak, der 1993 im Alter von 29 Jahren in Istanbul verhaftet wurde, sagte bei der Begrüßung, dass er keine wirkliche Freude empfinden könne. Er verwies auf die Isolation von Abdullah Öcalan im Inselgefängnis Imrali und erklärte: „Angesichts der gesamten Situation bin ich ein bisschen traurig. Es fühlt sich so an, als ob die Hälfte von mir drinnen geblieben ist. Aus dem Gefängnis soll ich Grüße ausrichten an alle, die uns nicht allein gelassen haben.“

Ähnlich äußerte sich auch Adnan Karakaş. Alle politischen Gefangenen seien von Isolationsmaßnahmen betroffen, viele würden nach Vollendung ihrer regulären Haftdauer nicht entlassen, erklärte der 63-Jährige, der 1993 in Nisêbîn (tr. Nusaybin) verhaftet wurde und im Gefängnis an Hautkrebs erkrankte: „Über dreißig Jahre lang wurde versucht, uns in die Knie zu zwingen. Unser gesamtes Volk wird als schuldig betrachtet. Diese Unterdrückung muss aufhören. Alle unsere Freunde müssen freikommen.“

Hunderte politische Gefangene werden nicht entlassen

In den letzten Monaten sind viele Gefangene freigelassen worden, die 1993 vor den mittlerweile abgeschafften Staatssicherheitsgerichten zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurden. Ungefähr 200 politische Gefangene werden jedoch auch nach Absitzen ihrer regulären Strafdauer nicht entlassen. Über die Entlassung entscheidet kein Gericht, sondern ein Ausschuss der jeweiligen Vollzugsanstalt nach eigenem Ermessen. Ohne die Zustimmung dieses Ausschusses kann die Haftentlassung immer wieder um drei oder sechs Monate verschoben werden. Eine der gängigen Fragen, die der Ausschuss für seine Sozialprognose an die Betroffenen richtet, lautet: „Ist die PKK Ihrer Meinung nach eine Terrororganisation?“