Politischen Gefangenen Entlassung wegen „fehlender Reue“ verweigert

Die beiden politischen Gefangenen Eren Tekin und Abdülbari Yıldırım in Izmir werden trotz Ende ihrer Vollzugsdauer nach dreißig Jahren Haft nicht entlassen. Von ihnen wird eine „Reuebekundung“ verlangt.

Eren Tekin und Abdülbari Yıldırım sind politische Gefangene im Şakran-Gefängnis in Izmir. Eren Tekin ist Gefangener aus der PKK und sitzt seit mehr als 30 Jahren in Haft. Er nahm an vielen Hungerstreiks und Protesten teil und hat seine politische Identität bis heute ungebrochen verteidigt.

Abdülbari Yıldırım ist ebenfalls als Revolutionär bereits seit über 30 Jahren in Gefangenschaft. Er ist in Haft schwer erkrankt und leidet an den Folgen einer schweren Tuberkuloseerkrankung, die er sich im Gefängnis zugezogen hatte. Der Menschenrechtsverein IHD hatte bereits 2020 seine umgehende Entlassung aufgrund seines Zustands gefordert.

Verrat der politischen Identität als Vorbedingung für Entlassung

Nach Absitzen ihrer 30-jährigen Haftstrafe hätten die beiden politischen Gefangenen entlassen werden müssen. Der Vollzugsausschuss verlangte von den beiden Gefangenen jedoch ein „Reuebekenntnis“, das heißt einen Verrat an ihrer politischen Identität. Da sich beide Gefangenen weigerten, wurde die Entlassung von Tekin um sieben Monate, von Yıldırım um sechs Monate verschoben. Anschließend werden sie wieder einer Vollzugskommission vorgeführt, und die Haft kann erneut verlängert werden.

Diese in den letzten Jahren immer weiter zunehmende Praxis der türkischen Justiz fußt auf den Vollzugsreformen der letzten Jahre. Wenn der Vollzugsausschuss es gutheißt, dann können Gewalttäter und Anhänger des Regimes weit vor Abbüßung ihrer Haftstrafe entlassen werden, während politische Gefangene durch immer neue Verlängerungen der Haft gebrochen werden sollen.