Nach über 30 Jahren Haft Entlassung verweigert
Die Freilassung von Sinan Sütpak, der seit über dreißig Jahren in der Türkei im Gefängnis ist, wurde erneut mit der Begründung verweigert, es fehle ihm an „Wohlverhalten“.
Die Freilassung von Sinan Sütpak, der seit über dreißig Jahren in der Türkei im Gefängnis ist, wurde erneut mit der Begründung verweigert, es fehle ihm an „Wohlverhalten“.
Sinan Sütpak wurde am 3. Mai 1993 im Bezirk Curnê Reş (tr. Hilvan) der nordkurdischen Provinz Riha (Urfa) festgenommen und in einem politischen Verfahren zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Obwohl er die vorgeschriebenen 30 Jahre Haft abgesessen hat, wird ihm nun bereits zum zweiten Mal die Entlassung verweigert. Seine Entlassung wäre am 3. Mai fällig gewesen, sie wurde jedoch um drei Monate verschoben, da der Vollzugsausschuss ihm keine „gute Sozialprognose“ ausstellte. Im August wurde seine Freilassung aus denselben Gründen erneut um drei Monate aufgeschoben und Sütpak hätte eigentlich am Sonntag freikommen müssen. Seine Entlassung wurde jedoch erneut mit der Begründung verweigert, dass es ihm an „Wohlverhalten“ fehle.
Keine Entlassung, weil er keinen Verrat geübt hat
In der Begründung für die Entscheidung wird „Wohlverhalten“ genauer definiert: „Er hat seine Verbindung zur Terrororganisation auch nach seiner Inhaftierung nicht gelöst, er hat kein Geständnis abgelegt und keine Aussagen gemacht, er hat sich nicht von seinen radikalen Ideen losgesagt und er hat die Organisation (zu der er gerechnet wird) nicht ausdrücklich als ‚terroristische Organisation‘ bezeichnet, er hat keine Reue bekundet und er neigt dazu, Straftaten zu begehen.“
Gefangene sollen gebrochen werden
Mit den Vollzugsreformen in der Türkei in den letzten Jahren, die dazu führten, dass unzählige Gewalttäter und Anhänger des Regimes auf freien Fuß kamen, wurden auch sogenannte Vollzugsausschüsse installiert, die insbesondere der Repression gegen politische Gefangene dienen sollen. Während anfangs Entlassungen von politischen Gefangenen vor allem unter dem Vorwand konstruierter Disziplinarstrafen verhindert wurden, gehen die Ausschüsse wie im Fall Sütpak nun ganz offen vor und verlangen Reuebekenntnisse, Abschwören und Verrat als Vorbedingung für eine Entlassung nach dem Ende der Haftzeit. Mittlerweile sind mehrere hundert Gefangene davon betroffen. Viele der Gefangenen, die 30 Jahre Haft abgesessen haben, sind aufgrund des Lebens unter gesundheitsschädlichen Haftbedingungen schwer erkrankt, und jeder Monat weiter in Haft birgt das Risiko, dass sie nicht mehr lebend entlassen werden.