Politischem Gefangenen wegen „fehlender Reue“ Entlassung verweigert

Trotz 30-jähriger Haft wird dem politischen Gefangenen Asım Demir die Freilassung verwehrt. Die Begründung für die bereits zweite Aussetzung der Entlassung lautet auf „fehlende Reue“.

Der 66-jährige Asim Demir hat beinahe die Hälfte seines Lebens hinter Gittern verbracht. Nach einem 40-tägigen Polizeigewahrsam verurteilte ihn das berüchtigte Staatssicherheitsgericht (DGM) wegen „Störung der Einheit und Integrität des Staates“ zu einer lebenslangen Haftstrafe. Obwohl eine Entlassung nach 24 Jahren möglich gewesen wäre, wird ihm auch nach einer Gesamthaftzeit von 30 Jahren diese verwehrt. Der Vollzugs- und Begutachtungsausschuss (IGK) hat seine Haft bereits zum zweiten Mal um drei Monate verlängert, da Demir keinerlei Reue für seine „Tat“ zeigt. Bereits im März 2023 wurde ihm vom Begutachtungsausschuss aufgrund „mangelnder Reue“ die Entlassung verweigert.

Demir hat eine Odyssee durch die türkischen Gefängnisse hinter sich. Er wurde am 26. Dezember 1992 verhaftet und sitzt seit 2021 im Espiye-Gefängnis in Giresun ein. Zuvor verbrachte er zwei Jahre im Gefängnis von Muş, 13 Jahre in Antep, fünf Jahre in Midyat und acht Jahre in Ordu.

Der Vollzugs- und Begutachtungsausschuss (IGK) wurde im Jahr 2021 durch das AKP/MHP-Regime ins Leben gerufen. Seitdem wird politischen Gefangenen selbst nach Verbüßung ihrer Haftstrafen immer wieder die Freilassung aufgrund „fehlender Reue“ verweigert. Dies stellt einen direkten Angriff auf die Identität der Gefangenen dar, da sie durch den Ausschuss gebrochen werden sollen.