Auch nach drei Jahrzehnten hinter Gittern bleibt der politische Gefangene Osman Kapan in Haft. Kapan wurde 1993 bei einer Razzia im Dorf Xirabaşeref im Landkreis Hezex (tr. Idil) der nordkurdischen Provinz Şirnex festgenommen und vor einem Staatsicherheitsgericht (DGM) wegen „Gefährdung der Einheit und Integrität des Staates“ zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Am 13. April endete für Kapan die reguläre Freiheitsstrafe, was drei Viertel seiner Strafe entspricht. Die geplante Entlassung wurde jedoch um drei Monate verschoben, weil der Gefangene die Forderung des Vollzugsausschusses nach einer Reuebekundung ablehnte. Der Aufschub der Entlassung lief am 13. Juli ab. Kapans Freilassung wurde nun mit der gleichen Begründung erneut um weitere vier Monate verschoben.
Er konnte seine Eltern nicht mehr sehen
Sein Bruder Hasan Kapan berichtete gegenüber der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), dass Osman während seiner Inhaftierung in weit von seiner Heimatstadt entfernte Gefängnisse in Mêrdîn, Yozgat und Bolu verlegt wurde: „Er befindet sich seit 2009 im F-Typ-Gefängnis in Bolu. Da dieses Gefängnis weit entfernt war, konnten meine Mutter und mein Vater, als sie noch lebten, ihn nicht besuchen. Wir haben wiederholt Anträge auf seine Verlegung an einen näheren Ort gestellt, aber jedes Mal erhielten wir eine negative Antwort. Mein Vater starb 2017 und meine Mutter 2021, ohne ihren Sohn wiedergesehen zu haben.“
Kapan wies auf das Ende der 30-jährigen Haftstrafe seines Bruders am 13. April hin und sagte: „Seine Entlassung wurde zweimal unter dem Vorwand verweigert, dass er sich nicht an sozialen Aktivitäten beteiligt, an Türen geklopft und keine Reuebekundung abgegeben hat. Am 13. Juli lief die dreimonatige Frist für die Entlassung ab. Dieses Mal wurde seine Freilassung jedoch aus demselben Grund um weitere vier Monate verschoben.“
„Es gibt nichts zu bereuen“
Der Bruder erklärte: „Obwohl er seine Strafe abgesessen hat, wird er nicht freigelassen. Das Ziel dieser Praxis ist es, die Gefangenen zu brechen. Eine andere Erklärung gibt es nicht. Es gibt Groll und Hass gegen sie. Was hier geschieht, ist pure Grausamkeit und Folter. So etwas kann weder durch Religion noch durch das Gesetz gerechtfertigt werden. Es handelt sich um blanke Willkür. Nach vier Monaten ist immer noch ungewiss, ob er freigelassen wird oder nicht. Die Gefangenen werden nicht freigelassen, weil sie keine Reue zeigen. Sie haben bereits 30 Jahre im Gefängnis verbracht. Sie werden nichts bereuen, selbst wenn sie weitere 30 Jahre im Gefängnis verbringen sollten. Denn sie haben nichts getan, was sie bereuen könnten. Es kann keine Bestrafung innerhalb der Bestrafung geben. Die öffentliche Meinung sollte sich solidarisch mit den Gefangenen zeigen. Wir sagen: ‚Genug ist genug‘. Diejenigen, die ihre Strafe verbüßt haben, sollten freigelassen werden.“