Die Anwält:innen des kurdischen Repräsentanten Abduallah Öcalan haben einen neuen Anlauf unternommen, um das Recht der auf Imrali isolierten Gefangenen Abdullah Öcalan, Ömer Hayri Konar, Hamili Yıldırım und Veysi Aktaş durchzusetzen. Sie stellten Dringlichkeitsanträge jeweils beim Justizministerium, der Generaldirektion für Strafvollzug und Haft und der Abteilung für Menschenrechte auf eine „sofortige Besuchserlaubnis“. Die Anwält:innen schrieben in ihren Anträgen, es gehe dabei darum, den physischen Kontakt im Rahmen eines Anwalts- und Familienbesuchs sicherzustellen und „die Unsicherheit aufgrund der alarmierenden Haftbedingungen für das Leben und die Gesundheit unserer Mandanten“ zu beenden.
Das Rechtsbüro Asrin erklärte weiter, dass es seit acht Monaten keine Nachricht von Abdullah Öcalan und den drei anderen Mandanten gebe und keine Kenntnis über das Leben und den Gesundheitszustand sowie über die Haftbedingungen wie auch über die rechtliche Situation und die Maßnahmen gegen die Pandemie auf Imrali vorliege. Diese Situation sei „besorgniserregend“.
Das Rechtsbüro beantragte ebenfalls am 23. November einen sofortigen Besuch bei Abdullah Öcalan bei der Generalstaatsanwaltschaft von Bursa.
Abdullah Öcalan wird seit 1999 in Totalisolation auf der Gefängnisinsel Imrali festgehalten. Das letzte Lebenszeichen von Öcalan gab es am 25. März, als er ein nach kurzer Zeit unterbrochenes Telefongespräch mit seinem Bruder führen konnte. Den letzten Anwaltsbesuch hatte Öcalan am 7. August 2019 erhalten. Zuvor waren acht Jahre keine Besuche möglich. Erst ein zweihunderttägiger Massenhungerstreik hatte zwischen Mai und August 2019 mehrere Anwaltsbesuche durchgesetzt.