Wie aus einer Kleinen Anfrage der fluchtpolitischen Sprecherin der Linksfraktion Clara-Anne Bünger hervorgeht, wurden nur 30 Prozent der in Griechenland anerkannten Schutzsuchenden aus dem Irak nach ihrer Weiterflucht nach Deutschland anerkannt. Hier gibt es eine nicht nachvollziehbare Diskrepanz zu in Griechenland anerkannten Schutzsuchenden aus Syrien und Afghanistan, die im Jahr 2022 zu fast 100 Prozent auch vor deutschen Gerichten anerkannt wurden. 52 Schutzsuchende wurden in diesem Jahr bereits nach Griechenland abgeschoben.
„Flüchtlingen droht unmenschliche Behandlung in Griechenland“
Bünger kommentiert: „Gerichte haben immer wieder festgestellt, dass anerkannten Flüchtlingen in Griechenland erniedrigende oder unmenschliche Behandlung droht, weil sie dort regelmäßig keine menschenwürdigen Überlebensmöglichkeiten haben. Es ist daher richtig, dass diesen Menschen in Deutschland Schutz gewährt wird. Äußerst besorgniserregend ist jedoch, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) irakischen Flüchtlingen, die in Griechenland anerkannt wurden, mehrheitlich den Schutzstatus entzieht.“
Laut Antwort der Bundesregierung hatte es beim BAMF bis Ende 2022 insgesamt 27.150 Entscheidungen in Asylverfahren von in Griechenland anerkannten Geflüchteten gegeben. Bei irakischen Schutzsuchenden lag die bereinigte Schutzquote, also die Schutzquote nach Abzug der formalen Entscheidungen, allerdings nur bei knapp 30 Prozent. Bei 3.144 Entscheidungen des BAMF zu irakischen Flüchtlingen gab es 2.037 Ablehnungen, in weiteren 147 Fällen wurde eine inhaltliche Asylentscheidung in Deutschland abgelehnt und die Betroffenen wurden auf Griechenland verwiesen.
„Ablehnungen sind besorgniserregend und unvermittelbar“
„Die große Zahl an Ablehnungen von Geflüchteten aus dem Irak, die in Griechenland einen Schutzstatus hatten, ist äußerst besorgniserregend. Dass dieselben Personen innerhalb der EU einmal für schutzwürdig befunden und einmal abgelehnt wurden, ist nicht nachvollziehbar und insbesondere den Betroffenen in keiner Weise vermittelbar. Auch bei syrischen und afghanischen Geflüchteten gibt es trotz der hohen Schutzquoten Probleme: Denn häufig bekommen sie von der deutschen Asylbehörde einen schlechteren Status als in Griechenland, also beispielsweise nur einen subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot, was sich insbesondere negativ auf Familiennachzugsrechte auswirkt.“
„BAMF muss Entscheidungen aus Griechenland übernehmen“
Bünger fordert, das BAMF müsse die Entscheidungen aus Griechenland grundsätzlich übernehmen: „Das Mindeste wäre, dass es keine Schlechterstellung geben darf. Abschiebungen von in Griechenland anerkannten Geflüchteten müssen ohnehin gestoppt werden! Bis Ende August gab es bereits 52 Abschiebungen nach Griechenland, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass es sich um dort anerkannte Flüchtlinge handelt, die aber keine Überlebensmöglichkeiten für sich in Griechenland sahen.“