Protest gegen Gewalt an Frauen in Essen und Frankfurt

Im Rahmen der von der kurdischen Frauenbewegung gestarteten Kampagne „100 Gründe, um den Diktator zu verurteilen“ haben in Essen und Frankfurt am Main Kundgebungen gegen Gewalt an Frauen stattgefunden.

In Essen und Frankfurt am Main haben Kundgebungen gegen Gewalt an Frauen stattgefunden. Die Aktionen wurden im Rahmen der Kampagne „100 Gründe, um den Diktator zu verurteilen“ durchgeführt.

An der vom „Verband von Frauen aus Kurdistan in Deutschland“ (YJK-E) organisierten Kundgebung auf dem Flachsmarkt in Essen nahmen auch Vertreterinnen von Frauenräten aus Dortmund, Duisburg und Münster sowie der PYD-Jin und des alevitischen Verbands FEDA teil. Die YJK-E-Sprecherin Ayten Kaplan hielt eine Rede, in der sie auf den Zusammenhang zwischen der ansteigenden Gewalt gegen Frauen und der staatlichen Politik hinwies. Die Frauen in Kurdistan würden sich weder dem Staatsterror noch dem reaktionären Denken in der Gesellschaft beugen und seien damit zu weltweiten Inspiration geworden.

 

Auf der Kundgebung wurden auch Unterschriften für die von der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E) am 25. November gestarteten Kampagne „100 Gründe“ gesammelt. Mit der Kampagne will die kurdische Frauenbewegung erreichen, dass Feminizid auf internationaler Ebene als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt und der türkische Staatschef Tayyip Erdoğan als Haupttäter der Prozess gemacht wird. Die Petition kann auch online unterzeichnet werden.

Die Kundgebung in Frankfurt fand auf dem Roßmarkt statt. Die Aktivistinnen trugen Bilder ermordeter Frauen und lila Gesichtsmasken.

 

In einem Redebeitrag wurde auf die Völkermordprozesse gegen IS-Mitglieder aufmerksam gemacht. Ein Prozess in Frankfurt am Main richtet sich gegen den IS-Dschihadisten Taha A.-J. unter dem Vorwurf des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, dem Mord an einem fünfjährigen ezidischen Mädchen sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b. Im gemeinsamen Haushalt mit seiner islamisch angetrauten Ehefrau, der deutschen Dschihadistin Jennifer W., wurden eine ezidische Mutter und ihr Kind gefangen gehalten und schwer misshandelt. Da das Kind ins Bett machte, wurde es bei 50 Grad auf dem Hof angekettet und verstarb unter Rufen nach seiner Mutter. Jennifer W. hatte bei dem Mord tatenlos zugesehen und ist ebenfalls angeklagt.