Geldstrafe für „Symbole der Freiheit“

Ein Münchner Gericht hat einen Aktivisten wegen der Verwendung von kurdischen Fahnen zu einer Geldstrafe verurteilt. Grundlage ist der § 20 Vereinsgesetz, der vor allem das öffentliche Zeigen der PKK zugeordneter Symbole kriminalisiert.

Erneut hat ein Münchner Gericht einen Aktivisten wegen der Verwendung von Symbolen der kurdischen Befreiungsbewegung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Mal geht es um das Teilen eines Beitrages, in dem eine Fahne der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (Koma Civakên Kurdistanê, KCK) zu sehen ist. Der Aktivist Anselm Schindler, der unter anderem im Solidaritätsnetzwerk RiseUp4Rojava aktiv ist, hatte den Beitrag auf Facebook geteilt und wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Vereinsgesetz (§20). Die KCK wird in Deutschland wegen Verbindungen zur kurdischen Arbeiterpartei PKK als „terroristische Vereinigung“ eingestuft und damit entsprechend inkriminiert.

In anderen Verfahren hatten sich Aktivist:innen in München in den letzten Jahren gegen die Staatsanwaltschaft durchgesetzt, mehrere Verfahren mussten eingestellt werden. Dabei ging es um Fahnen der in Nord- und Ostsyrien aktiven Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ. Deren Symbole fielen nicht unter das PKK-Verbot, urteilte das Amtsgericht München Mitte 2019. Zwar ging die Staatsanwaltschaft München wegen angeblicher Rechtsfehler in der Urteilsbegründung in Revision. Ende 2020 bestätigte das Oberste Bayerische Landgericht den Freispruch jedoch und setzte dem Verfolgungswillen von Justizbehörden und Politik im Freistaat Grenzen.

„Deutsche Justiz handelt im Interesse des türkischen Regimes“

Für Symbole der KCK gilt das allerdings offenbar nicht. Schindler kritisiert die Verurteilung: „Die deutsche Justiz handelt im Interesse des türkischen Regimes und der Nato. Die PKK wird nicht verfolgt, weil sie wirklich terroristisch ist, sondern weil sie für die Befreiung von Neokolonialismus und Unterdrückung kämpft. Die PKK wird verfolgt, weil sie sich gegen die Interessen des Imperialismus in Mittleren Osten stellt“, betont Schindler, der inzwischen in Wien lebt. Er wird von der Roten Hilfe München unterstützt, um die Strafe zu bezahlen. Die Rote Hilfe versteht sich als parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation, deren Unterstützung Menschen gilt, die in Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Unter dem Stichwort „Symbole der Freiheit“ sammelt der Verein Spenden für den Fall von Anselm Schindler: https://rhmuc.noblogs.org/post/2022/05/26/spendet-fuer-symbolederfreiheit/

Foto: Aktionsgruppe Screaming Birds