Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder dschihadistischer Gruppierungen in Syrien vor dem Oberlandesgericht München (OLG) angeklagt. Die beiden Männer sollen in den Jahren 2013 und 2014 zunächst der islamistischen Terrorgruppe „Liwa Jund al-Rahman“ in führender Position angehört und später der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) beigetreten sein. Ihnen wird die Mitgliedschaft in ausländischen Terrorvereinigungen vorgeworfen, einem der Beschuldigten darüber hinaus auch Kriegsverbrechen.
Die Anklage steht dabei nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit einer bereits im April ebenfalls vor dem OLG München erhobenen Anklage gegen einen der beiden Beschuldigten und ein weiteres mutmaßliches früheres Mitglied von Liwa Jund al-Rahman. Der Mann namens Basel O. soll demnach eine „führende militärische Position“ innerhalb des 2013 in Syrien gegründeten Söldnerverbands eingenommen haben, der seit 2014 dem IS unterstellt ist. Der zweite Beschuldigte, Sohail A., soll den Medienbereich der Miliz geleitet und Propaganda-Videos erstellt haben. Nach ihrem Wechsel zum IS sollen beide Angeklagte für diesen „Öffentlichkeitsarbeit“ betrieben haben. Das Oberlandgericht München muss nun zunächst über eine Prozesseröffnung entscheiden. Beide Männer sitzen bereits seit Monaten in Untersuchungshaft.
Die Vorwürfe der Begehung von Kriegsverbrechen in Form von Vertreibung sowie Plünderung und Zerstörung beziehen sich auf einen von Liwa Jund al-Rahman gemeinsam mit dem syrischen Al-Qaida-Ableger Jabhat al-Nusra und anderen dschihadistischen Gruppierungen verübten Überfall auf das Dorf Hatlah in der ostsyrischen Region Deir ez-Zor im Juni 2013. Bei dem als „Säuberung“ bezeichneten Angriff wurden bis zu 60 Schiiten getötet, die übrigen Bewohner „durch die gezielte Erzeugung von Todesangst zur Flucht in andere Gegenden von Syrien oder ins Ausland veranlasst“. Dabei zerstörten die Söldner insbesondere religiös-kulturelle Einrichtungen. Das Resultat dieser Vertreibungsmaßnahme sei die Beendigung jeglicher schiitischen Präsenz in Hatla gewesen, so die Bundesanwaltschaft.
Foto: Kämpferinnen der YPJ hissen am 21. März 2019 ihre Fahne über die letzte IS-Bastion Baghuz (c) YPJ Info