Azadî: Entspannung bei Corona, Anspannung bei Kurden

Entspannung (vielleicht) bei Corona, Anspannung bei Kurdinnen und Kurden: Dort Militärangriffe, hier strafrechtliche Verfolgung. Die Juni-Ausgabe des AZADÎ-Infos ist wieder einmal umfangreich.

Den Auftakt der 201. Ausgabe des AZADÎ-Infos des Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland bildet ein Gespräch mit Flemming Meyer von der Partei der dänischen und friesischen Minderheit im Landtag von Schleswig-Holstein, die einen Antrag zur Streichung der PKK von der EU-Terrorliste und der Einstellung von Waffenlieferungen an die Türkei ins Parlament eingebracht hatte.

Wie viele Menschen, Initiativen und Gruppen gedenkt auch AZADÎ dem vor 26 Jahren von einem SEK-Beamten in Hannover erschossenen kurdischen Jugendlichen Halim Dener mit einem längeren Beitrag.

In der Rubrik „Verbotspraxis“ berichtet der Kölner Rechtshilfefonds über einen Asylwiderruf, über Auslieferungen und den „Kommunisten-Prozess“ vor dem OLG München, der sich dem Ende neigt. Nach Redaktionsschluss erreichte AZADÎ die Nachricht, dass der Hauptangeklagte Müslüm Elma ein komplexes und ausführliches „letztes Wort“ gesprochen hat.

Weiter informiert AZADΠüber eine Razzia bei einem 76 Jahre alten Kurden in Mannheim und über ein Strafverfahren gegen einen Antifaschisten, der wegen eines angeblich zugunsten der PKK/KCK verfremdeten Symbols der „Antifa Enternasyonal“ vor dem Amtsgericht Lüneburg angeklagt ist. Laut dem Bericht von Prozessbeobachter*innen vom 30. Juni haben sich die Irrationalität dieses Verfahrens und seine politische Motivation ebenso offenbart wie das Verhalten der Polizei vor dem Gerichtsgebäude. Menschen, die zur Unterstützung des Angeklagten gekommen waren, zeigten ebenfalls Fahnen mit dem inkriminierten Symbol. Sie wurden teilweise beschlagnahmt und erneut Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der nächste Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Lüneburg ist am 7. Juli um 13:00 Uhr.

Ein weiterer Prozess, diesmal vor dem Oberlandesgericht Hamburg, wurde am 2. Juli gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Ç. eröffnet. Er wird der angeblichen Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland” gemäß §§ 129a/b StGB beschuldigt. In der Eigenschaft als „hochrangiger Führungskader“ soll er von Juli 2018 bis Mai 2019 das PKK-Gebiet „Bremen“ verantwortlich geleitet haben. AZADÎ teilt dazu mit: „Das Verfahren überhaupt möglich gemacht hat die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums vom 6. September 2011 (!) zur strafrechtlichen Verfolgung von mutmaßlichen Funktionär*innen der PKK. Diese (allgemeinen oder auch einzeln verfügten) Ermächtigungen müssen weder begründet, noch können sie juristisch angegriffen werden.”

Im aktuellen Info folgen zudem Berichte über Ereignisse in der Türkei, in Österreich und der Bundesrepublik. Desweiteren wird der drei durch türkische Drohnen gezielt getöteten Aktivistinnen der kurdischen Frauenbewegung in Kobanê und des durch einen Luftangriff der türkischen Armee ums Leben gekommenen Mitglieds des PKK-Zentralkomitees, Kasim Engin (Ismail Nalikul), gedacht.

Auf Seite 16 kann nachgelesen werden, wofür AZADÎ Mitgliedsbeiträge und Spenden verwendet. Anschließend finden sich Informationen über 129b-Gefangene und Prozesse.