HDP-Verbotsverfahren: Staatsanwalt legt Stellungnahme vor

Der Generalstaatsanwalt beim türkischen Kassationshof hat seine Stellungnahme gegen die vorläufige Verteidigung der HDP gegen das Verbotsverfahren vorgelegt.

Der oberste Ankläger am türkischen Kassationshof (Yargıtay), Bekir Şahin, hat am Montag beim Verfassungsgericht in Ankara seine Stellungnahme gegen die vorläufige Verteidigung der HDP gegen das Verbotsverfahren eingereicht. Der Generalstaatsanwalt bleibt bei seinem Antrag, die drittgrößte Fraktion im türkischen Parlament verbieten zu lassen. Das Papier ist im Grunde eine Kopie der Anklageschrift, die die HDP mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gleichsetzt und vor Realitätsferne nur so strotzt.

Am 21. Juni hatte der Verfassungsgerichtshof das Verbotsverfahren gegen die HDP eröffnet, zwei Wochen zuvor war die knapp 850-seitige Anklageschrift von Bekir Şahin eingereicht worden. Darin heißt es unter anderem, die HDP sei zum „Brennpunkt von Handlungen“ geworden, die der „unteilbaren Einheit des Staates mit seinem Land und seiner Nation“ zuwiderlaufen. Dabei hat die HDP weder die territoriale Integrität der Türkei in Frage gestellt noch sich offen für Föderalismus eingesetzt.

Şahin fordert vom Verfassungsgericht die Zurückweisung aller Einwände der HDP gegen das Verfahren und ihr Verbot. Auch soll nach wie vor mehr als 450 Funktionärinnen und Funktionären der Partei verboten werden, sich in den nächsten fünf Jahren politisch zu betätigen. Das würde auf den Ausschluss fast aller führenden HDP-Mitglieder von der Politik hinauslaufen. Ein erster Anlauf für ein Verbotsverfahren und politisches Betätigungsverbot war im März wegen formaler Mängel gescheitert

Das weitere Prozedere

Nun muss der Verfassungsgerichtshof die Stellungnahme von Ankläger Bekir Şahin an die HDP übersenden. Daran anschließend wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt. Die Entscheidung über ein Verbot der HDP hängt von einer Zweidrittelmehrheit in der 15-köpfigen Jury des Verfassungsgerichtshofs ab. Dessen Entscheidung ist bindend, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kann das Verfahren nicht stoppen, aber die Türkei aufgrund einer Rechtsverletzung verurteilen.