Der von Generalstaatsanwalt Bekir Şahin vor zwei Wochen eingereichte Antrag auf ein Verbot der Demokratischen Partei der Völker (HDP) ist vom Verfassungsgericht in Ankara zurückgewiesen worden. Als Begründung wurden formale Mängel genannt. Die Entscheidung der Kammer erfolgte einstimmig. Die Anklageschrift wurde an die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof zurückverwiesen.
Da die Klage nicht angenommen wurde, ist sie der HDP nicht zugestellt worden. Die Inhalte waren von der Agentur Anadolu (AA) veröffentlicht worden. Auch über die Begründung für die Zurückweisung des Verbotsantrags wurde die HDP nicht in Kenntnis gesetzt, sondern erfuhr aus den Medien davon. Demnach ist in der Anklageschrift kein ausreichender Zusammenhang zwischen den „Aktionen der zuständigen Parteiorgane“ und den Anschuldigungen hergestellt worden. In dem Verbotsantrag wird die HDP beschuldigt, „zum Fokus von Aktionen gegen die Unteilbarkeit der Nation“ geworden zu sein. Um welche Aktionen es sich dabei handelt, wird nach Ansicht des Verfassungsgerichts nicht ausreichend behandelt.
Die Generalstaatsanwaltschaft wird den Antrag überarbeiten und zur erneuten Prüfung beim Verfassungsgericht einreichen.