In Nordsyrien werden Gefangene freigelassen

Die nordostsyrische Autonomieverwaltung hat die Freilassung von kranken und verletzten Gefangenen angekündigt. Der Beschluss ist im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen die Corona-Pandemie erfolgt.

Als Reaktion auf den Ende März erfolgten Appell des Demokratischen Syrienrats (MSD) zur Freilassung der Gefangenen in Syrien und auf Empfehlung des vom MSD am 4. April gegründeten „Komitee zur Aufklärung des Verbleibs der Verschleppten und Verhafteten“ hat die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien die Lage in den Gefängnissen neu bewertet.

Chronisch kranke oder verletzte Gefangene, die nur noch eine geringe Reststrafe vor sich haben und keine Gefahr darstellen, sollen jetzt freigelassen werden. Die Autonomieverwaltung bezieht sich in ihrem Beschluss auch auf den Aufruf der UN, Gefangene angesichts der drohenden flächenbrandartigen Ausbreitung der Corona-Pandemie aus der Haft zu entlassen.

„Auf Initiative des MSD und den UN-Aufruf zur Freilassung von Gefangenen ist entsprechend der Gesetzgebung der Autonomieverwaltung ein Beschluss gefasst worden, um die Gefangenen vor der Coronavirus-Pandemie zu schützen. Unter Berücksichtigung der internationalen Gesetzgebung und Menschenrechte werden Strafgefangene mit einer geringen Reststrafe und Untersuchungsgefangene mit guter Führung, chronischer Erkrankung oder Verletzung entlassen“, heißt es in einer heute veröffentlichten Erklärung der Autonomieverwaltung.