Terrorverfahren gegen Journalisten wegen „sozialen Medien”

Gegen den kurdischen Journalisten Mehmet Erol ist in der Türkei ein Terrorverfahren eröffnet worden. Ihm werden Beiträge in den sozialen Medien zu seiner Zeit als Mitarbeiter der Pressestelle der Partei DBP vorgeworfen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakir (kurdisch: Amed) hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Mehmet Erol eingeleitet. Die Behörde wirft Erol „Terrorpropaganda“ im Zusammenhang mit Beiträgen im sozialen Netzwerk Twitter vor, die der Journalist zwischen 2013 und 2015 als Mitarbeiter der Pressestelle der Partei der Demokratischen Regionen (DBP) verfasst hat. Bei den Beiträgen handelt es sich um solche, die Erol im Namen der DBP über den offiziellen Twitteraccount seines Arbeitsgebers in Umlauf gebracht hat.

Nach Auffassung des zuständigen Staatsanwalts soll Mehmet Erol mit den zum Vorwurf gemachten Texten „Gewaltakte einer Terrororganisation gelobt, legitimiert und unterstützt“ haben. Die Anklageschrift ist inzwischen von der 10. Strafkammer des Schwurgerichts zu Diyarbakir angenommen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft fordert bis zu siebeneinhalb Jahre Haft für Mehmet Erol. Wann der Prozess eröffnet wird, ist noch unklar.