Prozessauftakt gegen fünf Journalisten in Wan

In Wan hat der Prozess gegen fünf Journalist*innen begonnen, die wegen ihrer Berichterstattung zur Hubschrauber-Folter angeklagt sind. In den Saal wurden bisher nur wenige Vertreter*innen der Presse gelassen. Angehörige müssen ohnehin draußen bleiben.

Vor der 5. Schwurgerichtskammer in der nordkurdischen Provinzhauptstadt Wan (tr. Van) hat am Freitag der Prozess gegen fünf Journalistinnen und Journalisten begonnen, denen im Zusammenhang mit der Hubschrauber-Folter an zwei Zivilisten Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und staatsfeindliche Berichterstattung über gesellschaftliche Ereignisse vorgeworfen wird. Angeklagt sind die beiden MA-Korrespondenten Adnan Bilen und Cemil Uğur, die JinNews-Reporterin Şehriban Abi und die freie Journalistin Nazan Sala, die sich seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft befinden, und die MA-Korrespondentin Zeynep Durgut.

Die fünf Journalist*innen hatten über die Verschleppung und Folterung der beiden Dorfbewohner Osman Şiban (50) und Servet Turgut (55) im September in der Nähe von Şax (Çatak) berichtet. Das türkische Militär hatte die beiden Männer unter anderem aus einem Hubschrauber geworfen. Şiban erlitt bleibende Schäden, während Servet Turgut am 30. September 2020 nach 20 Tagen im Koma verstarb. Um eine kritische Berichterstattung zu verhindern, hatten die türkischen Behörden eine Nachrichtensperre zu dem Fall verhängt.

Die vier inhaftierten Journalist*innen wurden dem Gericht vorgeführt, während Durgut per Video der Verhandlung zugeschaltet wurde. Vor dem Gericht versammelten sich Vertreter*innen von Presseorganisationen wie dem Journalistenverein DFG, der Journalistinnenplattform Mesopotamien, der Journalistengewerkschaft in der Türkei, von MLSA sowie Angehörige und Kolleg*innen der angeklagten Journalist*innen.

Unter dem Vorwand der Pandemie wurde nur vier Pressevertreter*innen die Teilnahme am Verfahren erlaubt. Sie mussten vor dem Betreten des Gerichtssaals ihre Telefone ausstellen. Weder Familienangehörige noch Verbandsvertreter*innen dürfen der Verhandlung beiwohnen.