Journalistin Zeynep Durgut gegen Meldeauflagen freigelassen

Die am Donnerstag in Cizîr festgenommene kurdische Journalistin Zeynep Durgut ist gegen Meldeauflagen freigelassen worden. Zudem wurde ein Ausreiseverbot verhängt.

Die Journalistin Zeynep Durgut befindet sich nach vier Tagen in Polizeigewahrsam wieder auf freiem Fuß. Ein Gericht in Wan ordnete am Montag die Freilassung der Korrespondentin der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) gegen Meldeauflagen an. Durgut muss sich drei Mal pro Woche bei den Behörden melden. Zudem wurde ein Ausreiseverbot verhängt.

Zeynep Durgut war letzten Donnerstag am Stadteingang von Cizîr (tr. Cizre) in der nordkurdischen Provinz Şirnex festgenommen und nach Wan überstellt worden. Grundlage ist ein Verfahren gegen mehrere Journalistinnen und Journalisten der freien kurdischen Presse im Zusammenhang mit der sogenannten „Hubschrauber-Folter“ an zwei Dorfbewohnern, die im September in der Nähe von Şax (Çatak) vom türkischen Militär verschleppt, gefoltert und aus einem Hubschrauber gestoßen worden waren. Der 55 Jahre alte Servet Turgut, einer der beiden Männer, erlag am 30. September den ihm zugefügten Verletzungen.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Wan konstruiert aus den journalistischen Aktivitäten Durguts „Handlungen für eine Terrororganisation“, wie die Behörde heute bei der Verhandlung an der 2. Strafabteilung des Amtsgerichts verlautbaren ließ. Befragt wurde die Journalistin unter anderem zu Fotos aus ihrer sichergestellten Kamera, die auf Kundgebungen der kurdischen Frauenbewegung TJA (kr. Tevgera Jinên Azad) entstanden sind. Einen Antrag des zuständigen Staatsanwalts auf Erlass eines Haftbefehls wies der Richter ab. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Ob und wann Anklage gegen Durgut erhoben wird, ist unklar.