Journalistin Necla Demir Arvas verurteilt und freigelassen

Die kurdische Journalistin Necla Demir Arvas ist am ersten Verhandlungstag im Prozess wegen Terrorvorwürfen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht ordnete gleichzeitig ihre Freilassung an.

25 Monate für angebliche PKK-Unterstützung

Die Journalistin Necla Demir Arvas ist von einem Istanbuler Gericht zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 25 Monaten verurteilt worden. Die Kammer warf der Kurdin am Montag die „Unterstützung einer Terrororganisation“ vor – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Ursprünglich lautete die Anklage auf PKK-Mitgliedschaft. Gleichzeitig mit dem Urteil ordnete das Gericht die Freilassung Arvas‘ an. Die Journalistin saß seit Januar in Untersuchungshaft.

Arvas, die Moderatorin und Produzentin der beim Sender Medya Haber TV ausgestrahlten Sendung „Politik Kadın“ (Politische Frau) ist, die sich mit gesellschaftspolitischen Themen aus feministischer Perspektive beschäftigt, wies die Vorwürfe bei dem vor der 23. Kammer für schwere Straftaten verhandelten Prozess mit Nachdruck zurück. „Nicht meine Person sitzt auf der Anklagebank, sondern mein journalistisches Schaffen“, erklärte sie. Sie betonte, nie Teil einer Organisation gewesen zu sein und ihre Gäste frei und ohne inhaltliche Beeinflussung zu Wort kommen zu lassen.

In der Anklageschrift wurde unter anderem der Gebrauch des Wortes „Kurdistan“ in ihren Sendungen als Beweis für eine vermeintliche ideologische Nähe zur PKK gewertet. Arvas wies dies als absurd zurück: „Kurdistan ist ein geografischer Begriff, der in vielen Kontexten verwendet wird. Das als Beleg für Terrorunterstützung heranzuziehen, ist unhaltbar.“

Necla Demir Arvas mit Angehörigen und Kolleg:innen nach ihrer Entlassung am Montag vor dem Istanbuler Frauengefängnis Bakırköy © MA

Auch ihre Verteidigung kritisierte die Vorwürfe als haltlos und politisch motiviert. Rechtsanwalt Şükrü Alpsoy sagte: „Die gesamte Anklage beruht auf Telefonmitschnitten und Aussagen über Gästeeinladungen – völlig legitime journalistische Tätigkeiten. Was hier kriminalisiert wird, ist kritischer Journalismus.“ Zahlreiche Organisationen, darunter die Vereinigung der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG), der Journalistenverein Dicle Fırat (DFG) und die Medienrechtsorganisation MLSA, verfolgten die Verhandlung vor Ort und zeigten sich solidarisch.

Das Urteil gegen Arvas reiht sich in eine Serie von Prozessen gegen kurdische und oppositionelle Medienschaffende in der Türkei ein. Internationale Menschenrechtsorganisationen beobachten die Entwicklungen mit Sorge und kritisieren eine zunehmende Einschränkung der Pressefreiheit. Nach Daten der MKG befinden sich derzeit 41 Medienschaffende in türkischen Gefängnissen – darunter neun Frauen.