Journalistenverband DFG: Nur Regierungspropaganda ist erlaubt

Der Journalistenverband DFG hat eine Bilanz zur Pressefreiheit in der Türkei veröffentlicht: „Nach Ansicht der Regierung kann niemand Journalist sein, der keine Regierungspropaganda betreibt. Es darf nur eine einseitige Berichterstattung geben.“

Der Anfang des Jahres gegründete Journalistenverein Dicle-Firat (Dicle Fırat Gazeteciler Derneği, DFG) hat seine erste Monatsbilanz zur Situation der Pressefreiheit in der Türkei veröffentlicht. „Die Repression gegen Journalistinnen und Journalisten ist auch im ersten Monat des Jahres 2020 fortgesetzt worden. Medienschaffende werden in ihrer Arbeit behindert, angeklagt und verurteilt“, heißt es in dem Bericht.

Auch das 2019 verabschiedete Justizreformpaket habe keine Veränderungen für die Medienfreiheit in der Türkei erbracht: „Medieneinrichtungen werden angegriffen und behindert, Journalisten werden entlassen. Mit dieser Politik wird bezweckt, alle oppositionellen Stimmen mundtot zu machen.“ Aus diesem Grund seien auch die Presseausweise von knapp tausend Journalistinnen und Journalisten annulliert worden, teilt der Verein mit. Erst nach großem Protest wurden die Ausweise wieder aktiviert. Die Kommunikationsabteilung des Präsidialamtes hat jedoch mitgeteilt, dass die Prüfung der Presseausweisvergabe weiter andauert.

„Nach Ansicht der Regierung kann niemand Journalist sein, der keine Regierungspropaganda betreibt. Es soll nur noch Medien mit einer einseitigen Berichterstattung geben. Daher kann in der Türkei nicht von Pressefreiheit gesprochen werden. Die Situation der Pressefreiheit verschlechtert sich mit jedem Tag weiter“, so der DFG.

Laut dem Bericht sind im Januar zwei Journalist*innen angeklagt worden, zwölf Journalist*innen standen vor Gericht, vier Journalist*innen wurden zu insgesamt über 21 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sieben Journalist*innen sind entlassen worden.