DFG: Der Journalistentag ist in der Türkei kein Grund zum Feiern!

Der Journalistendachverband DFG erklärt zum heutigen türkischen Tag der werktätigen Journalisten: „Wir betrachten den 10. Januar in der Türkei als Tag der Journalisten, die nicht arbeiten können, und feiern ihn aus diesem Grund nicht."

Der Dicle-Fırat-Journalist*innenverband (DFG) hat eine Erklärung zum Tag der werktätigen Journalistinnen und Journalisten am 10. Januar abgegeben. Darin wird betont, dass dieser Tag gerade in der Türkei kein Grund zum Feiern sei.

179 Medieneinrichtungen wurden geschlossen“

„Die aktuelle Regierung versucht diesen Tag als Feiertag für die Journalistinnen und Journalisten darzustellen, aber weder am 10. Januar noch an anderen Tagen gibt es in der Türkei für Medienschaffende einen Grund zu feiern. Der Druck, die Festnahmen und die Zensur der Presse dauern an. Nach der Ausrufung des Ausnahmezustands am 20. Juli 2016 wurden 179 Medieneinrichtungen mithilfe von Notstandsdekreten geschlossen. Dabei handelt es sich um 53 Zeitungen, 37 Radiosender, 34 Fernsehsender, 29 Verlage, 20 Zeitschriften und sechs Nachrichtenagenturen. Tausende Journalistinnen und Journalisten sind arbeitslos. Außerdem wurde 3.804 Journalist*innen im Verlauf dieser Zeit der Presseausweis entzogen.“

Der Verband weist darauf hin, dass Journalist*innen allein wegen Beiträgen in den sozialen Medien und Artikeln inhaftiert werden. Weiter heißt es in der Erklärung: „Die Türkei wird von vielen Kreisen als ‚größtes Gefängnis für Journalisten und Journalistinnen‘ bezeichnet. Den 10. Oktober verbringen etwa 100 von ihnen in Haft. Wir betrachten den 10. Januar in der Türkei als Tag der Journalisten und Journalistinnen, die nicht arbeiten können, und feiern ihn aus diesem Grund nicht.“

Der Verband gedenkt dem am 10. Januar vor 24 Jahren von Sicherheitskräften zu Tode gefolterten Journalisten Metin Göktepe und ruft Journalist*innen auf, gemeinsam der Repression entgegenzutreten.