Journalisten-Prozess in Istanbul: Drei Angeklagte freigelassen

Im Prozess gegen acht Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Libyen-Berichterstattung hat das Istanbuler Gericht die Freilassung von drei Angeklagten angeordnet.

In Istanbul hat die erste Verhandlung im Prozess gegen eine Journalistin und sieben Journalisten stattgefunden. Den Angeklagten wird im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über den Tod eines Mitarbeiters des türkischen Geheimdienstes MIT in Libyen „Verstoß gegen das Geheimdienstgesetz“ vorgeworfen.

Sechs der Beschuldigten - Mehmet Ferhat Çelik und Aydın Keser von der prokurdischen Zeitung Yeni Yaşam, Murat Ağırel von Yeniçağ und Barış Pehlivan, Barış Terkoğlu und Hülya Kılınç vom Online-Nachrichtenportal Oda TV - waren Ende Februar bzw. Anfang März verhaftet worden. Die anderen beiden Angeklagten sind nicht in Untersuchungshaft.

Die Journalist*innen gaben vor Gericht Erklärungen ab und wiesen die Anschuldigungen zurück. Das Gericht ordnete die Freilassung von Ferhat Çelik, Aydın Keser und Barış Terkoğlu an und vertagte die Verhandlung auf den 9. September.

Bei den Vorwürfen gegen Journalist*innen geht es um Berichte über die Beerdigung von Mitarbeitern des türkischen Geheimdienst MIT, die in Libyen getötet wurden, deren Tod aber bereits zuvor öffentlich thematisiert worden war – unter anderem nach einer entsprechenden Erklärung des türkischen Verteidigungsministeriums bei einer Pressekonferenz eines IYI-Partei-Abgeordneten im türkischen Parlament. Die Journalisten von Yeni Yaşam hatten sogar lediglich von Soldaten berichtet, die in Libyen ums Leben gekommen seien. Von MIT-Angehörigen war in ihrer Berichterstattung gar nicht die Rede.

Grundlage der Anklage ist ein neuer Artikel im türkischen Strafgesetz, der „Verbrechen gegen den Nationalen Nachrichtendienst” regelt und explizit die Journalist*innen betrifft, die wegen ihrer Berichterstattung über Ankaras Kriegseinsätze in Libyen im Gefängnis sitzen. Den Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe zwischen acht und siebzehn Jahren.