Hausarrest für ETHA-Journalistinnen aufgehoben

Ein türkisches Gericht in Istanbul hat angeordnet, den Hausarrest für die Journalistinnen Semiha Şahin und Pınar Gayıp zu beenden. Die Mitarbeiterinnen der Nachrichtenagentur ETHA durften seit sechs Monaten ihre Wohnungen nicht verlassen.

Ein Gericht in Istanbul hat angeordnet, den Hausarrest für die Journalistinnen Semiha Şahin und Pınar Gayıp zu beenden. Die Entscheidung erfolgte am Mittwoch in Abwesenheit der beiden Mitarbeiterinnen der linken Nachrichtenagentur ETHA (Etkin Haber Ajansı) nach einer Anhörung vor der 23. Großen Strafkammer zu Istanbul. Gleichzeitig erhielten die Journalistinnen ein Ausreiseverbot.

Die ETHA-Redakteurin Semiha Şahin und die Korrespondentin Pınar Gayıp waren im vergangenen Juni unter Hausarrest gestellt worden. Zuvor saßen sie 14 Monate lang in Untersuchungshaft. Die Journalistinnen waren am 13. April 2018 festgenommen und nach einwöchigem Polizeigewahrsam vom zuständigen Gericht wegen des Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und „Terrorpropaganda” verhaftet worden. Beiden Frauen wird ihr oppositioneller Journalismus zum Vorwurf gemacht.

Im selben Verfahren wird auch gegen die beiden Aktivist*innen der Föderation der sozialistischen Jugendverbände der Türkei (SGDF), Gülsen İmre und Ferhat Harun Pehlivan ermittelt. Das Gericht hat die zuvor verhängten Meldeauflagen gegen sie aufgehoben und die Fortsetzung des Prozesses angekündigt. Nächster Verhandlungstermin ist am 27. Februar 2020.

Türkei: Größtes Gefängnis für Medienschaffende

Nach Angaben der Initiative der freien Journalist*innen (ÖGI) befinden sich in der Türkei zur Zeit 139 Medienschaffende aufgrund ihrer Tätigkeit in Haft. Nach Zählung der Plattform der inhaftierten Journalist*innen (TGDP) sind es aktuell sogar 197 Journalist*innen, die in türkischen Gefängnissen sitzen.