Haftstrafen gegen solidarische Journalisten bestätigt

Ein türkisches Berufungsgericht hat das Urteil gegen mehrere „symbolische Chefredakteur*innen“, die sich im Rahmen der Kampagne „Bereitschaftsjournalismus“ mit der verbotenen prokurdischen Tageszeitung Özgür Gündem solidarisierten, bestätigt.

Ein türkisches Berufungsgericht in Istanbul hat das Urteil gegen mehrere „symbolische Chefredakteur*innen“, die sich im Rahmen der Kampagne „Bereitschaftsjournalismus“ mit der verbotenen prokurdischen Tageszeitung Özgür Gündem solidarisierten, bestätigt. In dem Verfahren vor der 13. Strafkammer war der Journalist Hüseyin Aykol im Januar wegen „Propaganda für eine Organisation“ zu drei Jahren und neun Monaten Haftstrafe verurteilt worden. Die Journalist*innen Ayşe Düzkan, Hüseyin Bektaş, Mehmet Ali Çelebi und Ragıp Duran wurden zu jeweils einem Jahr und sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt.

Urteil sei nicht rechtswidrig

Das erstinstanzliche Urteil sei nicht rechtswidrig, entschied das Berufungsgericht. Gegen Hüseyin Aykol liegt wegen „Beleidigung des Staatsoberhaupts” ein weiteres Urteil vor. Zwar wurde auch hier Berufung eingelegt, aufgrund der heutigen Verurteilung ist jedoch davon auszugehen, dass er ins Gefängnis kommt.

Türkei: Größtes Gefängnis für Journalisten

Die Türkei gilt als eines der größten Gefängnisse für Journalisten. Nach Angaben der Plattform „Solidarität mit den gefangenen Journalisten“ (Tutuklu Gazetecilerle Dayanışma Platformu, TGDP), befanden sich bis Ende Oktober 172 Journalisten im Gefängnis.